Zum Inhalt springen

Kommt ein Streit über den Kollektivvertrag zum Obersten Gerichtshof?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft
Die Auslegung einer Bestimmung des Kollektivvertrags betrifft in der Regel einen größeren Kreis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Deshalb hat eine solche Frage regelmäßig erhebliche Bedeutung und kann vom Obersten Gerichtshof behandelt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (58 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung kommt regelmäßig wegen des größeren Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 21 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 58.

Genannte Normen

ASGG §46 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Auslegung von Kollektivverträgen
Verfahrensrecht · Umfang des besonderen Feststellungsverfahrens
Verfahrensrecht · Pauschalantrag zum Kollektivvertrag
Arbeitsrecht · Auslegung des Kollektivvertrags
Vertragsrecht · Vertragsauslegung als Frage des Einzelfalls