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Steht mir die Mindestbezahlung bei geteiltem Dienst zweimal zu?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Buslenker
Der Kollektivvertrag stellt bei der Mindestbezahlung auf den Kalendertag ab und nicht auf die einzelne Tagesarbeitszeit. Sie können die Mindestbezahlung für einen Kalendertag daher nur einmal beanspruchen, auch bei geteiltem Dienst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Durch das Abstellen auf den „Kalendertag“ haben die Kollektivvertragsparteien deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es gerade nicht auf die Tagesarbeitszeit iSd § 2 Abs 1 Z 2 AZG ankommen soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

BundesKollV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben AbschnIII Z2 litl

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Mindestlohn in Geld statt Sachbezug

Nein. Legt ein Kollektivvertrag Mindestentgelte in Euro fest und sieht er keine Ausnahme vor, ist das ein Gebot zur Zahlung in Geld. Ihr Arbeitgeber kann den Mindestlohn daher nicht durch Sachbezüge ersetzen, mag er sie auch für noch so günstig halten.

günstig für Arbeitnehmer Lohnordnung im Mischbetrieb

Es zählt der Bereich, der für den Betrieb wirtschaftlich maßgeblich ist. Gilt für die Arbeitnehmer dieses Bereichs ein Mindestlohntarif, verdrängt er den Kollektivvertrag, der für den untergeordneten Bereich gelten würde. Dasselbe gilt für einen gesatzten Kollektivvertrag des maßgeblichen Bereichs.

Verwandte Fragen

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