Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 2 Ob 10/23v
Worum es ging: Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind, das im Ausland lebt?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Lebt Ihr Kind im Ausland, muss der Unterhalt zu den dortigen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft passen. Gleichzeitig soll das Kind am Lebensstandard des in Österreich lebenden Elternteils teilhaben. Beide Gesichtspunkte sind gegeneinander abzuwägen.
Für Unterhaltsansprüche gilt das Recht jenes Staates, in dem die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das gilt für Ansprüche, die nach dem 18. Juni 2011 fällig geworden sind.
Das internationale Abkommen über das Unterhaltsrecht wird immer angewendet, auch wenn der Fall gar keine Verbindung zu einem anderen Vertragsstaat hat. Das dadurch bestimmte Recht muss nicht das Recht eines Vertragsstaats sein. Es gilt auch im Verhältnis zu Staaten, die dem Abkommen nicht beigetreten sind.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Donaustadt, 25.05.2021, 56 Pu 24/19f-58
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 18.03.2022, 48 R 219/21t-77
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.02.2023
Geschäftszahl
2Ob10/23v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Nowotny, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Kindes S*, geboren am *, über den Revisionsrekurs des Vaters R*, vertreten durch Martin Fürthaler, LL.M. (WU), MSc (WU), Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 18. März 2022, GZ 48 R 219/21t-77, womit infolge Rekurses des Vaters der Beschluss des Bezirksgerichts Donaustadt vom 25. Mai 2021, GZ 56 Pu 24/19f-58, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschluss wie folgt abgeändert:
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