Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind, das im Ausland lebt?
betrifft Kind, Vater, Mutter, Unterhaltspflichtiger
Lebt Ihr Kind im Ausland, muss der Unterhalt zu den dortigen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft passen. Gleichzeitig soll das Kind am Lebensstandard des in Österreich lebenden Elternteils teilhaben. Beide Gesichtspunkte sind gegeneinander abzuwägen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Unterhaltsbeiträge die im Ausland lebenden Kindern zufließen, müssen einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft in ihrem Heimatland stehen. Andererseits sollen aber die unterhaltsberechtigten Kinder am Lebensstandard des in Österreich lebenden Verpflichteten teilnehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Berücksichtigung der 30% höheren Lebenserhaltungskosten des in den USA lebenden Unterhaltsberechtigten durch Erhöhung der "Luxusgrenze".OGH 9 Ob 110/24b, 26.08.2025
- hier: Berücksichtigung des höheren Einkommens- und Preisniveaus in Dänemark.OGH 2 Ob 10/23v, 21.02.2023
- Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Mischunterhalt ist diese nicht um die gesamte "Kaufkraftdifferenz" zu verringern, sondern ist vielmehr eine Erheblichkeitsschwelle zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 10/23v, 21.02.2023
- Genauso wie der Umstand eines niedrigeren Kaufkraft- und Preisniveaus im Aufenthaltsstaat des Unterhaltsberechtigten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen ist, ist auf ein höheres Einkommens- und Preisniveau im Wohnsitzland des Unterhaltspflichtigen Rücksicht zu nehmen.OGH 2 Ob 10/23v, 21.02.2023
- Hier: Verhältnis Schweiz (Unterhaltspflichtiger) - Österreich (Unterhaltsberechtigte).OGH 2 Ob 165/22m, 17.01.2023
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Die Unterhaltsverpflichtete lebt in Dänemark. Die festgestellte Kaufkraftdifferenz von rund 30–35 % rechtfertigt im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Bildung eines den beiderseitigen Verhältnissen adäquaten Mischunterhalts, der durch prozentuelle Reduktion der Bemessungsgrundlage zu bilden ist.OGH 8 Ob 30/16v, 30.05.2017
- Eine sehr hohe Kaufkraftdifferenz kann - auch schon vor Erreichen der Grenze der Überalimentation - nach der Prozentmethode einen Unterhaltsbeitrag ergeben, der die individuellen Lebensverhältnisse des Verpflichteten im Wohnsitzland übersteigt.OGH 8 Ob 30/16v, 30.05.2017
- Nichts anderes kann umgekehrt gelten, wenn die Kinder in Österreich leben und es das Wohnsitzland des Unterhaltsverpflichteten ist, in dem ein höheres Einkommens- und Preisniveau herrscht.OGH 8 Ob 30/16v, 30.05.2017
- Die Beurteilung, wie und in welchem Ausmaß der Minderjährige an den besseren Lebensverhältnissen seiner Eltern teilhaben soll, steht im pflichtgebundenen Ermessen der Vorinstanzen, ein konkretes Berechnungssystem ist dafür nicht vorgesehen.OGH 2 Ob 211/11k, 11.10.2012
- Bei der Bemessung dieses „Mischunterhalts“ sind die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten konkret und individuell mit den Lebensverhältnissen der Eltern in Relation zu setzen.OGH 2 Ob 211/11k, 11.10.2012
- Hier: Russische Föderation.OGH 9 Ob 19/08x, 08.10.2008
- Die Frage, ob der zugesprochene Unterhalt in Relation zum Lebensstandard im Heimatland des Unterhaltsberechtigten angemessen ist, ist stets eine solche des Einzelfalls.OGH 1 Ob 112/04h, 22.02.2005
- Hier: Polen.OGH 1 Ob 112/04h, 22.02.2005
- Es ist jener Unterhaltsbetrag zu ermitteln, der den Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland deckt, ihn aber auch an den (besseren) Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen teilhaben lässt und zugleich dessen Leistungsfähigkeit entsprechend berücksichtigt.OGH 1 Ob 112/04h, 22.02.2005
- Unterhalt für in Tschechien lebenden Minderjährigen.OGH 8 Ob 54/03d, 26.02.2004
- Hier: Fortwährender Aufenthalt über ein Jahr.OGH 3 Ob 194/00a, 26.02.2001
- Berücksichtigt man den Zweck des Geldunterhalts, nämlich dem Berechtigten die Mittel zur Beschaffung des Lebensunterhalts zur Befriedigung des gesamten Lebensaufwands in natura zu sichern, dann wird es zu einem Mischunterhalt erst dann zu kommen haben, wenn sich der Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten außerhalb Österreichs einigermaßen gefestigt hat.OGH 3 Ob 194/00a, 26.02.2001
- Es ist daher ein "Mischunterhalt" zuzusprechen, der sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland und dem (verbesserten) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Österreich richtet. Das thailändische Recht steht dieser Bemessungsmethode nicht entgegen.OGH 6 Ob 114/99b, 24.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 21.
- OGH 3 Ob 75/26i, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 110/24b, 26.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 97/24v, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 10/23v, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 48/22g, 14.07.2022
- OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 231/17b, 30.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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