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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.03.2023

OGH 8 ObA 82/22z

Worum es ging: Zählen im Ausland erworbene Vordienstzeiten für meine Vorrückung?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof hat den Verfassungsgerichtshof angerufen und beantragt, die Regelung des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes über die Anrechnung von Vordienstzeiten aufzuheben. Beanstandet wird vor allem die Einschränkung auf Zeiten außerhalb Österreichs. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

Zitierte Paragrafen

ASGG § 50 ASGG § 54

Entscheidungstext

38 Absätze, 15.522 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.03.2023

Geschäftszahl

8ObA82/22z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, den Hofrat Dr. Thunhart und die fachkundigen Laienrichter Mag. Antonia Oberwalder (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Werner Stepanowsky (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, vertreten durch Dr. Martin Riedl in Wien, gegen den Antragsgegner Land Kärnten, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, wegen Feststellung nach § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG (Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag,

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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