Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 8 Ob 33/23w
Worum es ging: Kann ich mich wehren, wenn die Klage nur zurückgewiesen wurde?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Meidling, 27.05.2022, 2 FAM 22/21s-12
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 31.10.2022, 45 R 434/22i-20
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 63 AußStrG § 78 AußStrG § 9
Entscheidungstext
35 Absätze, 8.704 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.05.2023
Geschäftszahl
8Ob33/23w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn und die Hofräte Dr. Stefula und Dr. Thunhart als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers vj R* M*, vertreten durch die Claus & Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft KG in Mistelbach, gegen den Antragsgegner H* S*, wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 31. Oktober 2022, GZ 45 R 434/22i-20, womit die Rekurse beider Parteien gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 27. Mai 2022, GZ 2 FAM 22/21s-12, zurückgewiesen wurden, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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