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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.05.2023 · Fall aus Wien

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 8 Ob 33/23w

Worum es ging: Kann ich mich wehren, wenn die Klage nur zurückgewiesen wurde?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 63 AußStrG § 78 AußStrG § 9

Entscheidungstext

35 Absätze, 8.704 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.05.2023

Geschäftszahl

8Ob33/23w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn und die Hofräte Dr. Stefula und Dr. Thunhart als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers vj R* M*, vertreten durch die Claus & Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft KG in Mistelbach, gegen den Antragsgegner H* S*, wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 31. Oktober 2022, GZ 45 R 434/22i-20, womit die Rekurse beider Parteien gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 27. Mai 2022, GZ 2 FAM 22/21s-12, zurückgewiesen wurden, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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