Kann ich mich wehren, wenn die Klage nur zurückgewiesen wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durch die Zurückweisung (statt richtig der Abweisung) eines Rechtsschutzantrags des Prozessgegners ist die andere Partei regelmäßig nur dann beschwert, wenn sie dadurch einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruchs ausgesetzt wäre.OGH 4 Ob 151/17k, 23.01.2018
- Hier: Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Seiten der klagenden Partei, anstelle der Zurückweisung der Klage eine Klagsabweisung zu erwirken, ist hier nicht erkennbar.OGH 8 Ob 21/14t, 29.09.2014
- Die Zurückweisung einer Klage durch das Berufungsgericht aus formalen Gründen anstatt einer in erster Instanz erwirkten Klagsabweisung beschwert grundsätzlich die beklagte Partei, wenn sie mangels Sachentscheidung der Möglichkeit einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruchs ausgesetzt wäre.OGH 8 Ob 21/14t, 29.09.2014
- Hier entschied das Rekursgericht zugunsten der Revisionsrekurswerberin und diese Entscheidung wurde vom Beklagten nicht bekämpft, sodass nicht zu befürchten ist, die Sachentscheidung könnte in höherer Instanz noch zu ihren Ungunsten abgeändert werden. Daher kann ihr ein Interesse an der Nichtigerklärung der ergangenen Entscheidung nicht zugebilligt werden.OGH 3 Ob 41/13w, 13.03.2013
- Eine Beschwer des Beklagten ist aber dann zu verneinen, wenn die Klage ‑ wie vorliegend ‑ aus einem Grund zurückgewiesen wurde, welcher der neuerlichen Einbringung einer gleichlautenden Klage entgegensteht.OGH 7 Ob 128/12t, 19.12.2012
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- Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen und im Falle einer Bindungswirkung für einen Folgeprozess - eine Beschwer nicht abgeleitet werden.OGH 10 ObS 3/09b, 27.01.2009
- Hier: Abweisung eines Antrags auf Zustellung aller weiteren Schriftstücke in slowenischer Sprache.OGH 3 Ob 67/08m, 11.06.2008
- Bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe sind die Rechtsfolgen einer Zurückweisung des Antrags, weil keine „Entscheidung" im Sinne des § 97 AußStrG vorliege, jenen einer Abweisung wegen Verstoßes gegen den ordre public gleichzuhalten. - Beschwer verneint.OGH 3 Ob 130/07z, 28.06.2007
- Hier: Die klagende Partei erwirkte im Verfahren erster Instanz eine Sachentscheidung zu ihren Gunsten. Wegen ihres Interesses an einer meritorischen, der Klage stattgebenden Entscheidung des Berufungsgerichts ist sie durch die Zurückweisung der Berufung des Beklagten beschwert.OGH 3 Ob 163/05z, 24.08.2005
- Hier: Durch die einer Klagszurückweisung gleichkommende Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz ist die beklagte Partei beschwert, wenn sie im Verfahren erster Instanz eine Sachentscheidung zu ihren Gunsten erwirkte.OGH 1 Ob 68/04p, 16.04.2004
- Im Falle einer Zurückweisung der Klage (oder auch nur eines Eventualbegehrens) kann der dagegen erhobene Rekurs nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle die Beschwer, weil nach Ansicht der zweiten Instanz die Klage letztlich ohnehin abgewiesen werden müsste.OGH 3 Ob 183/02m, 18.12.2002
- Hier: Verfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 122/02f, 25.06.2002
- Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen - eine Beschwer nicht abgeleitet werden.OGH 10 ObS 353/99f, 11.01.2000
- Wenn die Zurückweisung des gegen ihn erhobenen Begehrens aus prozessualen Gründen erfolgte und dem Gegner nach Behebung des dieser Zurückweisung zugrundeliegenden Mangels jederzeit eine neue Antragstellung möglich wäre.OGH 7 Ob 560/92, 25.06.1992
- Beschwer des Klägers durch Abweisung eines Klagebegehrens, das er gar nicht gestellt hatte, aber grundsätzlich stellen könnte.OGH 10 ObS 71/90, 27.03.1990
- Hier: Das Klagebegehren wurde in den Entscheidungsgründen des Zwischenurteils nur aus einem von mehreren geltend gemachten Rechtsgründen für berechtigt erachtet.OGH 7 Ob 23/89, 06.07.1989
- Weil die rechtlichen Auswirkungen verschieden sind.OGH 7 Ob 571/78, 11.05.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 8 Ob 33/23w, 24.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Einer Zurückweisung der Klage aus formellen Gründen steht ein Beschluss gleich, mit dem die Fortsetzung des Verfahrens verweigert wird. Das gilt, wenn Ihnen damit endgültig die Entscheidung über Ihr Begehren verwehrt wird. Ein solcher Fall ist etwa die Bestätigung, dass die Klage als zurückgenommen gilt.
Wird eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen, bevor die Gegenseite überhaupt einbezogen war, läuft das Rechtsmittelverfahren nur mit Ihnen. Der Beschluss ist nicht in jedem Fall unanfechtbar; Sie können ihn daher bekämpfen.