OGH 3 Ob 97/23w
Worum es ging: Was passiert, wenn ich meinen Rekurs ohne Anwalt einbringe?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Revisionsrekurs braucht die Unterschrift eines Rechtsanwalts oder Notars. Haben Sie ihn selbst unterschrieben und ist er nicht von vornherein ausgeschlossen, geht er an das Erstgericht zurück, damit Sie das nachholen können. Holen Sie es nicht nach, wird er zurückgewiesen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 24.02.2023, 43 R 69/23z-1284
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 10 AußStrG § 104a AußStrG § 6
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.05.2023
Geschäftszahl
3Ob97/23w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Pflegschaftssache des 1. mj *, geboren * 2012, und des 2. mj *, geboren * 2014, beide wohnhaft bei der Mutter *, diese vertreten durch Mag. Elisabeth Gerhards, Rechtsanwältin in Wien (Kinderbeistand für beide Minderjährigen gemäß § 104a AußStrG: Mag. *), über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. *, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 24. Februar 2023, GZ 43 R 69/23z-1284, mit dem der Rekurs des Vaters gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 6. Dezember 2022, GZ 3 Ps 37/19a-1253 zum Teil zurückgewiesen und ihm zum Teil nicht Folge gegeben wurde sowie der weitere Schriftsatz des Vaters vom 23. Dezember 2022 (ON 1267) zurückgewiesen wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Erstgericht zur Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückgestellt.
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