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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.05.2023 · Fall aus Wien

OGH 3 Ob 97/23w

Worum es ging: Was passiert, wenn ich meinen Rekurs ohne Anwalt einbringe?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein Revisionsrekurs braucht die Unterschrift eines Rechtsanwalts oder Notars. Haben Sie ihn selbst unterschrieben und ist er nicht von vornherein ausgeschlossen, geht er an das Erstgericht zurück, damit Sie das nachholen können. Holen Sie es nicht nach, wird er zurückgewiesen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 10 AußStrG § 104a AußStrG § 6

Entscheidungstext

20 Absätze, 2.408 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.05.2023

Geschäftszahl

3Ob97/23w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Pflegschaftssache des 1. mj *, geboren * 2012, und des 2. mj *, geboren * 2014, beide wohnhaft bei der Mutter *, diese vertreten durch Mag. Elisabeth Gerhards, Rechtsanwältin in Wien (Kinderbeistand für beide Minderjährigen gemäß § 104a AußStrG: Mag. *), über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. *, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 24. Februar 2023, GZ 43 R 69/23z-1284, mit dem der Rekurs des Vaters gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 6. Dezember 2022, GZ 3 Ps 37/19a-1253 zum Teil zurückgewiesen und ihm zum Teil nicht Folge gegeben wurde sowie der weitere Schriftsatz des Vaters vom 23. Dezember 2022 (ON 1267) zurückgewiesen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Erstgericht zur Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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