OGH 5 Ob 96/23p
Worum es ging: Muss das Gericht den von mir angegebenen Streitwert übernehmen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das Berufungsgericht muss bei der Bewertung bestimmte Regeln sinngemäß anwenden. An die Bewertung durch den Kläger ist es dabei aber nicht gebunden.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 12.04.2023, 35 R 35/23p-44
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
31.05.2023
Geschäftszahl
5Ob96/23p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*, vertreten durch Mag. Johannes Joven, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei L*-Privatstiftung, *, vertreten durch die DR. PÖTZL RECHTSANWALTS GMBH in Linz, wegen Vertragsanfechtung, aus Anlass der außerordentlichen Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 12. April 2023, GZ 35 R 35/23p-44, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Berufungsgericht zur Ergänzung seiner Entscheidung durch einen Ausspruch gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO übermittelt.
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