Muss das Gericht den von mir angegebenen Streitwert übernehmen?
betrifft Kläger, Beklagter, Wohnungseigentümer
Das Berufungsgericht muss bei der Bewertung bestimmte Regeln sinngemäß anwenden. An die Bewertung durch den Kläger ist es dabei aber nicht gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (75 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1931)
§ 500 Abs 2 ZPO verlangt zwar die sinngemäße Anwendung der §§ 54 - 60 JN, sagt aber nicht, dass das Berufungsgericht an die Bewertung des Klägers gebunden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ansprüche von mehreren Wohnungseigentümern nach § 523 ABGB gegen einen anderen Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026
- Hier: Die Beklagte rügte die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges erst in der Revision.OGH 6 Ob 203/19z, 23.04.2020
- Eine gesetzliche Bewertungsvorschrift für auf §1330ABGB gestützte Unterlassungsansprüche existiert nicht. Es kann auch keine Rede von einer offenkundig willkürlichen Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht sein, wenn es der auf §56Abs 2JN beruhenden Bewertung der klagenden Parteien nicht folgte.OGH 6 Ob 164/09z, 18.09.2009
- Hier: Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Dienstbarkeit des Wasserbezugs.OGH 1 Ob 234/08f, 16.12.2008
- Das Berufungsgericht hat über den Wert des Entscheidungsgegenstands abzusprechen. Es ist dabei nicht an die Bewertung des Klägers gebunden. Diese Bewertung ist grundsätzlich unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende gesetzliche Bewertungsvorschriften verletzt oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten; Hier: Rechtsstreit über die Löschung oder Aufrechterhaltung einer Wegeservitut.OGH 6 Ob 63/05s, 25.08.2005
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- Das Berufungsgericht kann den Wert des Entscheidungsgegenstands aber auch nicht willkürlich festsetzen, sondern ihm steht, soweit die Bewertung nicht ohnehin zwingend vorgegeben ist, ein Ermessensspielraum offen, innerhalb dessen es den Wert des Entscheidungsgegenstands festzusetzen hat.OGH 4 Ob 61/04f, 30.03.2004
- Hier: Bewertung eines Zwischen-Feststellungsbegehrens - keine Bindung.OGH 6 Ob 118/99t, 28.05.1999
- Hier: Bewertung eines Feststellungsbegehrens - keine Bindung.OGH 9 ObA 147/98b, 20.05.1998
- Diese Bewertung durch den Kläger bleibt unter anderem als Bemessungsgrundlage gemäß den §§ 3 f RATG weiterhin beachtlich.OGH 9 ObA 151/90, 27.06.1990
- Hier: Im Wettbewerbsprozess begehrte Unterlassung und Urteilsveröffentlichung.OGH 4 Ob 1303/87, 05.05.1987
- Hat das Berufungsgericht bei seinem Ausspruch, dass der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 60.000,-- nicht aber S 300.000,-- übersteigt, keine gesetzliche Bewertungsvorschrift verletzt, so ist der OGH an diesen Ausspruch gebunden (Umkehrschluss aus § 508a Abs 1 ZPO).OGH 3 Ob 87/85, 18.12.1985
- Die Meinung, dass diese Bestimmung nur dort gelte, wo der Kläger gemäß § 56 Abs 2 JN "den Wert eines nicht in einem Geldbetrag bestehenden vermögensrechtlichen Streitgegenstandes" in der Klage anzugeben hat, nicht aber für ein auf Unterlassung gerichtetes Klagebegehren, bei welchem gemäß § 59 JN "die vom Kläger angegebene Höhe seines Interesses als Wert des Streitgegenstandes anzusehen" ist, findet im Gesetz keine Stütze.OGH 4 Ob 314/85, 27.02.1985
- In jenen Fällen, in denen der Kläger ein freies Bewertungsrecht hat (§ 56 Abs 2, § 59 JN ist das Berufungsgericht nicht gebunden.OGH 3 Ob 689/82, 01.12.1982
- Das Berufungsgericht kann seinen Ausspruch nach § 500 Abs 2 Satz 1, Halbsatz 1 ZPO unabhängig davon vornehmen, welcher Wert des Streitgegenstandes vom Kläger, wenn auch von dem Beklagten unwidersprochen gemäß § 56 Abs 2 JN angegeben wurde und dem erstinstanzlichen sowie zweitinstanzlichen Verfahren mangels einer Herabsetzung durch das Erstgericht nach § 60 JN zugrundezulegen war.OGH 7 Ob 47/80, 28.08.1980
- Hier: § 59 JNOGH 4 Ob 535/75, 10.06.1975
- Bei Teileinklagung ist der Berufungsgegenstand, nicht der volle Forderungsbetrag maßgebend.OGH 8 Ob 12/75, 26.02.1975
- Bindung des Revisionsgerichtes an offenbar übermäßige Bewertung.OGH 1 Ob 263/50, 03.01.1951
- Das Revisionsgericht ist jedoch dann an die Bewertung gebunden, selbst wenn sie entgegen der Absicht des Gesetzgebers in Wahrheit nur die Revision zulässig machen soll (SZ 13/271; ZBl 1931/66; SZ 9/189; RZ 1936,18)OGH 2 Ob 67/50, 08.02.1950
- Teilweise einschränkend (Anfechtbarkeit bei Verletzung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften).OGH 1 Ob 296/46, 16.11.1946
- Gegenteilig: Keine Bindung des OGH an die Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO (Anfechtungsklage).OGH 1 Ob 659/33, 14.09.1933
- Gegenteilig zur vorhergehenden Entscheidung (also nicht überprüfbar)OGH 1 Ob 40/31, 03.02.1931
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 75.
- OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026, Fall aus Wien
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- OGH 9 Ob 59/25d, 26.08.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 15/24b, 23.05.2024, Fall aus Steiermark
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- OGH 5 Ob 99/23d, 07.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 96/23p, 31.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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