Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 1 Ob 154/23p
Worum es ging: Droht mir eine Beugestrafe, obwohl ich nichts dafür kann?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Zwangsmittel können auch dann verhängt werden, wenn Sie einen gerichtlichen Auftrag ohne eigenes Verschulden nicht befolgt haben. Sobald die verlangte Leistung aber unmöglich geworden ist, sind Zwangsmittel nicht mehr anzuwenden. Darauf muss das Gericht von sich aus achten.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Klagenfurt als Rekursgericht, 20.07.2023, 2 R 196/23k-77
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 110 AußStrG § 62 AußStrG § 79
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.10.2023
Geschäftszahl
1Ob154/23p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj L*, geboren am * 2011, wohnhaft bei der Mutter U*, diese vertreten durch Mag. Dr. Karin Kostan, Rechtsanwältin in Klagenfurt, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters E*, vertreten durch Mag. Paul Gursch, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 20. Juli 2023, GZ 2 R 196/23k-77, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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