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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 05.03.2024 · Fall aus Niederösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 1 Ob 11/24k

Worum es ging: Wie viel muss ich nach der Scheidung ausgleichen?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Bei der Aufteilung soll ein Ergebnis gefunden werden, das für beide Seiten tragbar ist und dem Einzelfall gerecht wird. Der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte soll angemessen abgefunden werden, aber in einer Weise, die für den Zahlungspflichtigen wirtschaftlich zumutbar ist.

Bei der Aufteilung nach der Scheidung muss dafür gesorgt werden, dass Sie nicht Vermögen verlieren, ohne die Ausgleichszahlung zu erhalten. Ist das nach den Vermögensverhältnissen des anderen zu befürchten, kann das Gericht eine Abwicklung Zug um Zug anordnen oder ein Pfandrecht an dem zu übertragenden Gegenstand begründen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 78

Entscheidungstext

49 Absätze, 12.650 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.03.2024

Geschäftszahl

1Ob11/24k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dr. J* O*, vertreten durch Dr. Georg Uher, Rechtsanwalt in Mistelbach, gegen die Antragsgegnerin E* O*, vertreten durch BHF Briefer Hülle Frohner Gaudernak Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 8. August 2023, GZ 20 R 107/23k-115, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Mistelbach vom 10. Februar 2023, GZ 6 Fam 8/17h-107, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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