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Wie viel muss ich nach der Scheidung ausgleichen?

betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Bei der Aufteilung soll ein Ergebnis gefunden werden, das für beide Seiten tragbar ist und dem Einzelfall gerecht wird. Der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte soll angemessen abgefunden werden, aber in einer Weise, die für den Zahlungspflichtigen wirtschaftlich zumutbar ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Bei der Aufteilung soll ein für beide Teile tragbares, den Umständen des Einzelfalls gerecht werdendes Ergebnis gefunden werden, durch das der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte angemessen, aber in einer dem zahlungspflichtigen Teil wirtschaftlich zumutbaren Weise abgefunden wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 35.

Genannte Normen

EheG §83 Abs1; EheG §94 Abs1

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