Muss ich meinen Hausanteil übergeben, bevor ich das Geld bekomme?
günstig für Zahlungsgläubiger betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Bei der Aufteilung nach der Scheidung muss dafür gesorgt werden, dass Sie nicht Vermögen verlieren, ohne die Ausgleichszahlung zu erhalten. Ist das nach den Vermögensverhältnissen des anderen zu befürchten, kann das Gericht eine Abwicklung Zug um Zug anordnen oder ein Pfandrecht an dem zu übertragenden Gegenstand begründen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Über den in § 94 Abs 2 EheG geregelten Fall der Stundung einer Ausgleichszahlung hinaus ist zugunsten des Zahlungsgläubigers eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, dass er nicht Vermögenswerte verliert, ohne die Ausgleichszahlung zu erhalten, wenn dies aufgrund der Vermögensverhältnisse des Schuldners zu besorgen ist. Dabei kann etwa eine Zug-um-Zug-Abwicklung angeordnet oder ein Pfandrecht an dem zu übertragenden Gegenstand begründet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwilligung der Frau in die Übertragung ihres Hälfteanteils an der früheren Ehewohnung an den Mann Zug um Zug gegen die vom ihm zu leistende Ausgleichszahlung.OGH 1 Ob 11/24k, 05.03.2024
- Im Fall von wechselseitigen Ansprüchen kann eine Zug-um-Zug-Verpflichtung Sicherheit bieten.OGH 1 Ob 11/24k, 05.03.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 11/24k, 05.03.2024, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
EheG §83 Abs1 Satz1; EheG §93; EheG §94 Abs2
Verwandte Fragen
Familienrecht · Aufteilung möglichst ohne Geldausgleich
Familienrecht · Frist für die Ausgleichszahlung nach Scheidung
Familienrecht · Sicherung des Aufteilungsanspruchs
Familienrecht · Höhe und Aufbringung der Ausgleichszahlung
Familienrecht · Voraussetzung der Ausgleichszahlung