Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 6 Ob 122/24w
Worum es ging: Von welchem Einkommen wird der Unterhalt berechnet?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Maßgeblich ist die tatsächliche wirtschaftliche Lage, also das Gesamteinkommen nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgaben. Es zählt die Summe der Mittel, die tatsächlich verfügbar sind. Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist bei Bedarf nach den Regeln des Unterhaltsrechts zu korrigieren.
Sie müssen alle Kräfte einsetzen, um Ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, und Ihre Arbeitskraft so gut wie möglich nützen. Tun Sie das nicht, werden Sie so behandelt, als hätten Sie das Einkommen, das bei zumutbarer Arbeit möglich gewesen wäre.
Auch Leistungen, die der Unterhaltspflichtige nicht in Geld erhält, zählen zu seinem Einkommen. Darf er zum Beispiel das Firmenauto privat nutzen, fließt dieser Vorteil in die Grundlage für die Unterhaltsberechnung ein.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Bruck an der Mur, 15.03.2024, 5 Pu 6/24a-66
- Landesgericht Leoben als Rekursgericht, 03.05.2024, 2 R 71/24a-70
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
29 Absätze, 6.321 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.08.2024
Geschäftszahl
6Ob122/24w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und Hofräte Dr. Faber, Mag. Pertmayr, MMag. Sloboda und Dr. Weber als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen H* 2016, *, vertreten durch Dr. Martin Sommer, Rechtsanwalt in Leoben, wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Leoben als Rekursgericht vom 3. Mai 2024, GZ 2 R 71/24a-70, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 15. März 2024, GZ 5 Pu 6/24a-66, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).