Zählt das Firmenauto zum Einkommen für den Unterhalt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Handelt es sich beim Unterhaltspflichtigen um einen selbständigen Land- und Forstwirt, so sind die diesem aus dem Betrieb zukommenden Naturalbezüge, soweit sie in Geld bewertbar sind, jedenfalls bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, bietet doch hier der reine Finanzertrag des Betriebs allein kein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebsführers.OGH 8 Ob 50/24x, 22.05.2024
- Die steuerrechtliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen kann nicht auf die Bemessung des Unterhaltsanspruchs durchschlagen, weil der in der Benutzung eines Firmen-Pkw für Privatfahrten gelegene Sachbezug nicht deshalb wegfällt, weil keine Steuern zu entrichten sind.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Es sind keine weitwendigen Ermittlungen anzustellen, um den tatsächlichen Umfang der privaten Nutzung eines Pkws abzuklären, solange es keine Hinweise gibt, dass die lohnsteuerrechtliche Bewertung nicht den realen Gegebenheiten entspricht.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Es kann solange von der lohnsteuerrechtlichen Bewertung ausgegangen werden, als es keine Hinweise gibt, dass diese nicht den realen Gegebenheiten entsprechen.OGH 6 Ob 109/21d, 06.08.2021
- Ohne gegenteilige Hinweise ist von dem vom Dienstgeber ermittelten Sachwert auszugehen.OGH 7 Ob 179/11s, 27.02.2012
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- Zur Frage, ob dies lediglich mit dem steuerlichen Höchstbetrag zu erfolgen hat oder ob die „tatsächliche Ersparnis“ des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen ist.OGH 7 Ob 179/11s, 27.02.2012
- Es besteht kein zwingender Grund, Unterhaltsempfänge eines Ehegatten aus seinem Einkommen auszuscheiden, wenn es um die gegen ihn gerichteten Unterhaltsansprüche seiner Kinder geht. Dies gilt auch für Sachleistungen (1 Ob 337/99m; 4 Ob 42/01g; 9 Ob 100/06f).OGH 6 Ob 148/09x, 05.08.2009
- Hier: Wert der Wohnmöglichkeit, die die Ehegattin dem Antragsteller zur Verfügung stellt.OGH 6 Ob 148/09x, 05.08.2009
- Hier: Vorteile aus der Nutzung von Betriebseinrichtungen, Zuwendungen des Arbeitgebers für Zukunftssicherung, Mitarbeiterbeteiligungen, freien oder verbilligten Mahlzeiten und am Arbeitsplatz verabreichten Getränken, insgesamt somit um Vorteile, die nicht dem Ausgleich eines echten Mehraufwandes dienen, sondern die die Bedürfnisse des Unterhaltspflichtigen jedenfalls verringern.OGH 6 Ob 278/01b, 29.11.2001
- Geldunterhalt und Naturalunterhalt erhöhen als Einkommensbestandteile die Unterhaltsbemessungsgrundlage.OGH 1 Ob 218/00s, 06.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 122/24w, 27.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 50/24x, 22.05.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen ebenso wie Einkünfte ohne Arbeit sowie die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension. Grundsätzlich gehört alles dazu, was der berechtigten Person aufgrund eines Anspruchs zukommt, ob als Geld oder als Sachleistung. Ausgenommen ist nur, was das Gesetz ausdrücklich nicht anrechnet.
Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.