Der OGH hat das Rechtsmittel aus formalen Gründen nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 5 Ob 154/24v
Worum es ging: Schadet die fehlende Unterschrift auf meinem Rechtsmittel?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Fehlt auf einem Rechtsmittel die Unterschrift, ist dieser Formfehler ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel ohnehin als unzulässig zurückgewiesen werden muss. Das Gericht muss dann keinen Verbesserungsauftrag erteilen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Klagenfurt, 14.11.2023
- Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht, 29.05.2024, 7 R 14/24v
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.11.2024
Geschäftszahl
5Ob154/24v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie den Hofrat Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr, den Hofrat Dr. Steger und die Hofrätin Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*, gegen die beklagte Partei „Krankenhaus“ *, wegen 126.500 EUR sA, über die als Revisionsrekurs zu wertende Eingabe der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 29. Mai 2024, GZ 7 R 14/24v, 7 R 15/24s und 7 R 16/24p-21, mit dem die Rekurse der klagenden Partei gegen die Beschlüsse des Landesgerichts Klagenfurt vom 14. November 2023, vom 19. Jänner 2024, und vom 15. Februar 2024, GZ 49 Cg 82/23h-10, -13 und -15, zurückgewiesen wurden, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird als verspätet zurückgewiesen.
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