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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.11.2024 · Fall aus Niederösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 9 Ob 86/24y

Worum es ging: Kann ich einen Sachverständigen noch im Berufungsverfahren ablehnen?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein Sachverständiger kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch im Verfahren zweiter Instanz abgelehnt werden. Ist die Ablehnung erfolgreich, darf sein Gutachten nicht mehr verwertet werden; das Gericht hat eine neue Begutachtung durch einen unbefangenen Sachverständigen anzuordnen. Auch das Berufungsgericht darf den Sachverständigenbeweis wiederholen.

Auch im Verfahren außer Streitsachen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung darüber, wie die Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen angefochten werden kann.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 162 AußStrG § 35 AußStrG § 39 AußStrG § 62 ZPO § 356

Entscheidungstext

41 Absätze, 13.809 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.11.2024

Geschäftszahl

9Ob86/24y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hargassner, Mag. Korn, Dr. Stiefsohn und Dr. Wallner-Friedl in der Pflegschaftssache des mj J*, geboren am * 2016, *, wegen Kontaktrecht, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter, vertreten durch Mag. Bernhard Kispert, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 8. Mai 2024, GZ 20 R 73/24m-212, mit dem dem Rekurs der Mutter gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Mistelbach vom 18. Dezember 2023, GZ 1 Ps 79/19a-175, teilweise Folge gegeben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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