Kann ich bekämpfen, dass meine Ablehnung verworfen wurde?
betrifft Antragsteller, Parteien eines Verfahrens
Auch im Verfahren außer Streitsachen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung darüber, wie die Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen angefochten werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Auch nach der WGN 1997 ist daran festzuhalten, dass die bisherige Rechtsprechung, im Verfahren außer Streitsachen gelten die Regeln des § 366 ZPO über die Anfechtung der Ablehnung von Sachverständigen, weitergeführt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der die Ablehnung des Sachverständigen verwerfende Beschluss des Erstgerichts ist mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache anfechtbar. Das Rekursgericht hat den selbständig erhobenen Rekurs zutreffend zurückgewiesen.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Daher ist die Bestimmung des §45 AußStrG 2005 über die Zulässigkeit des Rekurses heranzuziehen.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Nach § 35 AußStrG 2005 bleibt es bei der besonderen Rechtsmittelbeschränkung des § 366 Abs 1 ZPO im außerstreitigen Verfahren.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 Ob 86/24y, 21.11.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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