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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 12.12.2024 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 2 Ob 185/24f

Worum es ging: In welcher Währung wird mein Schaden ersetzt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wird ein Schadenersatz in ausländischer Währung geschuldet, ist ab dem Eintritt der Fälligkeit nur mehr der entsprechende Betrag in der inländischen Währung zu zahlen.

Meint das Berufungsgericht, der Sachverhalt sei in einer bestimmten Richtung noch nicht ausreichend geklärt, kann der Oberste Gerichtshof dem nicht entgegentreten. Er stellt selbst keine Tatsachen fest.

Gerät Ihr Schuldner mit einer in fremder Währung vereinbarten Zahlung in Verzug, können Sie wählen, ob Sie in dieser Fremdwährung oder in der inländischen Währung bezahlt werden wollen. Dieses Wahlrecht besteht nur bei echten Fremdwährungsschulden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1432 ABGB § 877 ABGB § 879 ZPO § 52

Entscheidungstext

38 Absätze, 9.504 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.12.2024

Geschäftszahl

2Ob185/24f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende und die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*, vertreten durch Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei T*, Malta, vertreten durch BRANDL TALOS Rechtsanwält:innen GmbH in Wien, wegen 42.952,21 EUR sA, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 11. September 2024, GZ 2 R 117/24z-19, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 4. Juli 2024, GZ 3 Cg 24/24x-14, aufgehoben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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