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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.02.2025

OGH 12 Ns 11/25a

Worum es ging: Muss ich beim Ablehnen einen bestimmten Richter nennen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.

Lehnen Sie alle Richter eines Gerichts ohne konkrete Begründung ab und erheben Sie nur unbestimmte Vorwürfe, ist das unbeachtlich. Das gilt vor allem dann, wenn der Grund erkennbar nur die Unzufriedenheit mit früheren Entscheidungen ist. Die zuständigen Richter dürfen dann weiterarbeiten und entscheiden.

Sie können einen Richter oder ein Gericht nur dann ablehnen, wenn dort gerade in Ihrer Sache zu entscheiden ist. Fehlt diese Zuständigkeit im konkreten Fall, kommt eine Ablehnung nicht in Betracht.

Entscheidungstext

21 Absätze, 1.947 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.02.2025

Geschäftszahl

12Ns11/25a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 25. Februar 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Oshidari und Dr. Haslwanter LL.M. in der Disziplinarsache gegen *, AZ D 193/19 (ua), der Rechtsanwaltskammer *, über den Antrag des Genannten auf Ablehnung von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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