Wirkt es, wenn ich pauschal alle Richter für befangen erkläre?
betrifft Parteien eines Gerichtsverfahrens, Richter, Antragsteller
Lehnen Sie alle Richter eines Gerichts ohne konkrete Begründung ab und erheben Sie nur unbestimmte Vorwürfe, ist das unbeachtlich. Das gilt vor allem dann, wenn der Grund erkennbar nur die Unzufriedenheit mit früheren Entscheidungen ist. Die zuständigen Richter dürfen dann weiterarbeiten und entscheiden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (93 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Im Rahmen unzulässiger Pauschalablehnungen offenbar rechtsmissbräuchlich ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen und Beschuldigungen, die wegen ihres mangelnden Tatsachengehaltes nicht auf ihre abstrakte Berechtigung überprüft werden können und die ihren Grund offenbar in der Missbilligung vorangegangener Entscheidungen haben, sind völlig unbeachtlich und stehen der Verhandlung und Entscheidung der nach der Zuständigkeitsordnung berufenen betroffenen Richter nicht hindernd entgegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auf bloße Mutmaßungen gegründete, nicht in Zusammenhang mit der Tätigkeit namentlich bezeichneter Richter stehende Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt.OGH 8 Ob 51/21i, 29.04.2021
- Hier: Ablehnung aller Richter eines Oberlandesgerichtes bzw „jedes Organes“ als befangen aus einem pauschalen Grund.OGH 8 Nc 19/20s, 25.08.2020
- Pauschale (und gehäuft wiederholte, sohin geradezu rechtsmissbräuchliche) Ablehnungen berechtigen zur Zurückweisung.OGH 5 Ob 233/10s, 24.01.2011
- Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die Person eines bestimmten Richters erfolgen. Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt.OGH 6 Ob 198/05v, 06.10.2005
- Ist die Ablehnungserklärung in diesem Sinne nicht ausreichend substantiiert, bedarf es keiner Äußerung der abgelehnten Richter zum Ablehnungsantrag (§ 22 Abs 2 JN).OGH 8 Nc 51/05z, 20.09.2005
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ablehnung-SV.OGH 10 ObS 277/03p, 10.02.2004
- Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt.OGH 6 Ob 192/00d, 30.08.2000
- Es ist nur eine Ablehnung aus Gründen in der Person eines bestimmten Richters zulässig.OGH 7 N 523/99, 14.12.1999
- Auf eine pauschale Ablehnung von Richtern ohne individuellen Gehalt ist nicht einzugehen.OGH 13 Os 127/88, 08.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 93.
- OGH 2 Nc 59/25m, 18.12.2025
- OGH 12 Ns 43/25g, 26.06.2025
- OGH 12 Ns 20/25z, 07.03.2025
- OGH 12 Ns 11/25a, 25.02.2025
- OGH 12 Ns 70/24a, 29.11.2024
- OGH 2 Nc 41/24p, 24.07.2024
- OGH 9 Ob 61/24x, 23.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 117/22z, 14.07.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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