Muss ich beim Ablehnen einen bestimmten Richter nennen?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (124 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die bestimmte Person eines Richters erfolgen, die Ablehnung eines ganzen Gerichtes ist daher unzulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Ablehnungswerberin lehnt im Verlassenschaftsverfahren erkennbar sämtliche Richter des Bezirksgerichts Salzburg, des Landesgerichts Salzburg und des Oberlandesgerichts Linz (pauschal) „aufgrund zweifelhafter Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit“ unter Hinweis auf ein – ausgehend von der im Antrag genannten Aktenzahl des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig erledigtes – Strafverfahren ab.OGH 2 Nc 59/25m, 18.12.2025
- Aus dem Umstand, dass einer der Antragsteller Richter im Sprengel des pauschal abgelehnten Gerichtshofs ist, kann keinesfalls die Befangenheit aller Richter dieses Gerichts abgeleitet werden.OGH 2 Nc 34/18z, 24.09.2018
- Bei den Befangenheitsgründen muss es sich zudem um solche handeln, deren Tatsachengehalt zumindest eine Überprüfung auf ihre sachliche Berechtigung zulässt.OGH 6 Ob 155/18i, 31.08.2018
- Die pauschale Ablehnung aller Richter Westösterreichs ohne Anführung konkreter Ablehnungsgründe jedes einzelnen Richters ist unzulässig. Selbst wenn sich in einem gegen die Mutter der Antragsteller anhängigen Strafverfahren so viele Richter befangen erklärt haben, dass die Sache an das Oberlandesgericht Graz übertragen werden musste, lässt sich daraus nicht automatisch ableiten, dass die Richter des gesamten Sprengels auch in den übrigen von der Familie angestrengten Zivilverfahren voreingenommen sind.OGH 6 Ob 201/14y, 15.12.2014
- Die Ablehnung eines ganzen Gerichts ist nur durch die Ablehnung jedes einzelnen Richters unter Angabe detaillierter Ablehnungsgründe für jede einzelne Person möglich, weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann.OGH 7 Ob 241/13m, 29.01.2014
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofs ist unzulässig.OGH 7 Ob 241/13m, 29.01.2014
- Hier: Pauschale Ablehnung aller Richter eines Oberlandesgerichtssprengels.OGH 5 Nc 13/12z, 26.07.2012
- Die bloße Befürchtung einer ungünstigen allgemeinen Stimmung reicht dafür ebensowenig aus wie der bloß berufliche Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder Notar.OGH 4 Ob 143/10y, 18.01.2011
- Umsomehr muss dies gelten, wenn alle Richter eines Oberlandesgerichtssprengels pauschal abgelehnt werden.OGH 1 Nc 1/10b, 29.01.2010
- Die Pauschalablehnung eines ganzen Senats ist unzulässig.OGH 8 Ob 121/09s, 22.10.2009
- Die in den Prozessgesetzen vorgesehene Ablehnung muss immer durch den Anschein einer persönlichen, auf den erkennenden Richter bezogenen Befangenheit (Voreingenommenheit) gegründet sein. Der strafrechtliche Schutz von Kollegialbehörden vor öffentlichen Beleidigungen ist von anderen Erwägungen getragen und stellt daher dieses Grundprinzip des prozessualen Ablehnungsrechts nicht in Frage.OGH 5 Ob 53/04m, 29.03.2004
- Pauschalablehnungen sind unzulässig.OGH 8 Ob 1/04m, 12.03.2004
- Hier: § 9 Abs 4 AHG.OGH 1 N 1/02, 26.02.2002
- Die bloße Befürchtung einer ungünstigen allgemeinen Stimmung reicht nicht aus, um eine Befangenheit aller Richter des Oberlandesgerichts zu begründen.OGH 9 Nd 510/00, 22.11.2000
- Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt.OGH 6 Ob 192/00d, 30.08.2000
- Allein aus der Zugehörigkeit eines Richters zu einem bestimmten Gremium lässt die Befangenheit der anderen - noch dazu sämtlicher - Richter dieses Gremiums keinesfalls ableiten.OGH 1 N 1/00, 28.04.2000
- Die unsubstantiierte pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofes ist unzulässig.OGH 9 N 502/99, 29.09.1999
- Eine Mehrzahl von Richtern kann nur durch Ablehnung jedes einzelnen von ihnen sowie durch Angabe detaillierter konkreter Ablehnungsgründe in Ansehung jedes einzelnen Richters erfolgreich abgelehnt werden.OGH 1 Ob 42/99d, 23.02.1999
- Es kann immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann.OGH 1 Ob 299/97w, 25.11.1997
- Die ganz allgemein erhobene Behauptung, dass Richter unter politischen Druck gesetzt würden, reicht für die Annahme einer Befangenheit nicht aus.OGH 7 Ob 2388/96v, 04.12.1996
- Dies gilt auch für eine Mehrzahl von Richtern eines Gerichts.OGH 1 N 512/93, 23.02.1993
- Ablehnung nur aus personenbezogenen Gründen.OGH 7 N 502/90, 22.02.1990
- Gleichartig sind auch wiederholte, auf bereits für ungerechtfertigt erkanntes Vorbringen gestützte Folgeablehnungen zu behandeln.OGH 8 Ob 20/89, 19.04.1989
- Hier: Detaillierte konkrete Ablehnungsgründe gegen jeden einzelnen Richter.OGH 8 N 5/88, 28.01.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 124.
- OGH 1 Nc 5/26i, 10.03.2026
- OGH 2 Nc 59/25m, 18.12.2025
- OGH 9 Nc 19/25f, 20.11.2025
- OGH 12 Ns 43/25g, 26.06.2025
- OGH 5 Nc 7/25m, 02.04.2025
- OGH 5 Ob 9/25x, 02.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 24 Ns 4/24h, 01.04.2025
- OGH 12 Ns 20/25z, 07.03.2025
- OGH 12 Ns 11/25a, 25.02.2025
- OGH 12 Ns 70/24a, 29.11.2024
Im Gesetz
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