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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.03.2025

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 2 Ob 222/24x

Worum es ging: Was kann ich tun, wenn die Abrechnung unvollständig ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Die Verpflichtung, Rechnung zu legen, ist erfüllt, sobald eine äußerlich vollständige Abrechnung vorliegt. Dass sie auch inhaltlich vollständig und wahr ist, können Sie mit Zwangsmitteln nicht durchsetzen; möglich bleibt eine eigene Klage auf Ableistung eines Eides. Ansonsten bleiben Ihnen nur Ansprüche auf Schadenersatz.

Wer die im Titel festgelegte Pflicht zur eidlichen Angabe des Vermögens freiwillig erfüllen will, muss das beim Bezirksgericht als Außerstreitgericht tun. Das Prozessgericht ist dafür nicht zuständig.

Im Außerstreitverfahren wird eine Antwort der Gegenseite auf Ihr Rechtsmittel nur eingeholt, wenn über die Sache selbst oder über die Kosten entschieden wurde. Als Entscheidung über die Sache gilt jede Entscheidung über den Gegenstand des Verfahrens, auch eine Zurückweisung. Eine durchgehende Beteiligung der Gegenseite an allen Rechtsmittelverfahren wollte der Gesetzgeber nicht.

Zitierte Paragrafen

EO § 35 EO § 354

Entscheidungstext

33 Absätze, 7.794 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Geschäftszahl

2Ob222/24x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin C *, vertreten durch Mag. Dietmar Krammer, MA, Rechtsanwalt in Ternitz, wegen freiwilliger Eidesleistung, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des C*, vertreten durch Mag. Roland Schlegel, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht vom 15. November 2024, GZ 19 R 62/24i-14, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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