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Wo lege ich freiwillig den Eid über mein Vermögen ab?

betrifft Verpflichtete, Gläubiger, Schuldner
Wer die im Titel festgelegte Pflicht zur eidlichen Angabe des Vermögens freiwillig erfüllen will, muss das beim Bezirksgericht als Außerstreitgericht tun. Das Prozessgericht ist dafür nicht zuständig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die freiwillige Erfüllung der titelmäßigen Verpflichtung auf eidliche Angabe des Vermögens gem Art 42 EGZPO hat vor dem Bezirksgericht als Außerstreitgericht und nicht vor dem Prozeßgericht zu erfolgen (Ablehnung von Holzhammer, Zwangsvollstreckungsrecht 96).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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