Wo lege ich freiwillig den Eid über mein Vermögen ab?
betrifft Verpflichtete, Gläubiger, Schuldner
Wer die im Titel festgelegte Pflicht zur eidlichen Angabe des Vermögens freiwillig erfüllen will, muss das beim Bezirksgericht als Außerstreitgericht tun. Das Prozessgericht ist dafür nicht zuständig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die freiwillige Erfüllung der titelmäßigen Verpflichtung auf eidliche Angabe des Vermögens gem Art 42 EGZPO hat vor dem Bezirksgericht als Außerstreitgericht und nicht vor dem Prozeßgericht zu erfolgen (Ablehnung von Holzhammer, Zwangsvollstreckungsrecht 96).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Eidesleistung ist auch ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Exekutionstitels möglich. Das Gericht hat den Eid abzunehmen, wenn der Antragsteller ein schlüssiges Vorbringen zu einem gegen ihn erhobenen Anspruch auf Eidesleistung erstattet.OGH 2 Ob 47/26i, 28.04.2026
- Hier: Zur fehlenden Parteistellung des Prozessgegners im Außerstreitverfahren über die Abgabe der freiwilligen Eidesleistung.OGH 2 Ob 222/24x, 25.03.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 222/24x, 25.03.2025
Im Gesetz
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