Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 7 Ob 41/25t
Worum es ging: Wie werden Vertragsklauseln in einem Musterprozess geprüft?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wird eine Klausel in einem Verfahren eines Verbandes geprüft, legt das Gericht sie in der für Kunden ungünstigsten möglichen Bedeutung aus. Erst danach wird geprüft, ob sie gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 19.02.2024, 42 Cg 73/21g-38
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 24.10.2024, 4 R 70/24d-44
Zitierte Paragrafen
KSchG § 6 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
54 Absätze, 14.456 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.05.2025
Geschäftszahl
7Ob41/25t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Malesich, Dr. Weber, Mag. Fitz und Mag. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C*, vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei U* AG, *, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien und den Nebenintervenienten auf Seiten der beklagten Partei C*, vertreten durch Neumayer & Walter Rechtsanwälte KG in Wien, wegen 25.506,29 EUR, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. Oktober 2024, GZ 4 R 70/24d-44, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 19. Februar 2024, GZ 42 Cg 73/21g-38, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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