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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.05.2025 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 7 Ob 41/25t

Worum es ging: Wie werden Vertragsklauseln in einem Musterprozess geprüft?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wird eine Klausel in einem Verfahren eines Verbandes geprüft, legt das Gericht sie in der für Kunden ungünstigsten möglichen Bedeutung aus. Erst danach wird geprüft, ob sie gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

KSchG § 6 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

54 Absätze, 14.456 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.05.2025

Geschäftszahl

7Ob41/25t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Malesich, Dr. Weber, Mag. Fitz und Mag. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C*, vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei U* AG, *, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien und den Nebenintervenienten auf Seiten der beklagten Partei C*, vertreten durch Neumayer & Walter Rechtsanwälte KG in Wien, wegen 25.506,29 EUR, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. Oktober 2024, GZ 4 R 70/24d-44, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 19. Februar 2024, GZ 42 Cg 73/21g-38, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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