Wie werden Vertragsklauseln in einem Musterprozess geprüft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.08.2026 (147 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wertsicherungsvereinbarung in einem Mietvertrag (Individualprozess).OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026
- Hier: Klauseln in einem MietvertragOGH 9 Ob 31/25m, 27.05.2025
- Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern für den Abschluss von Wohnungsmietverträgen im Teilanwendungsbereich des MRG.OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025
- Hier: Verbandsverfahren zu Bearbeitungsentgelten in Kreditverträgen.OGH 7 Ob 169/24i, 19.02.2025
- Klausel, wonach der Mietgegenstand nur zu Wohnzwecken verwendet werden darf. Homeofficetätigkeiten stehen mit dieser Beschränkung selbst bei kundenfeindlichster Auslegung nicht im Widerspruch.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
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- Formulierung einer Klausel, wonach der Mietgegenstand der Ausstattungskategorie A entspricht, auch bei kundenfeindlichster Auslegung nicht als konstitutives Anerkenntnis bestimmter Eigenschaften der Wohnung bzw Verzicht auf nach dem MRG zustehende Überprüfungsrechte beurteilt.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Hier: Der Vorbehalt eines Unternehmers "unsere Tarife zu ändern" ist im kundenfeindlichsten Sinne nicht auf künftige Verträge beschränkt, sondern eine unzulässig PreisgleitklauselOGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
- Hier: Prüfung, ob der in einer Klausel eines Bestandvertrags vorgesehene Pauschalbetrag für Betriebskosten auch die Kosten des Betriebs einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage im Sinne einer weiteren Klausel umfasst. Intransparenz verneint, weil kein Grund zu Annahme bestehe, dass sich der Vermieter eine doppelte Verrechnung der Wärme- und Kaltwasserkosten vorbehalten wollte, weshalb die Klauseln selbst bei kundenfeindlichster Auslegung nur dahin verstanden werden können, dass die vom Vermieter verrechneten Pauschalbeträge nicht jene Wärme- und Kaltwasserkosten enthalten dürfen, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung über einen Dritten abgerechnet werden.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Hier: Mitteilung zur „Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie“ samt „Zustimmen“-Button bei Messenger-Dienst, die bei kundenfeindlichster Auslegung im Wege einer Änderungskündigung samt Anbot zur Änderung des Vertragsinhalts das Vertragsverhältnis zu gestalten beabsichtigt.OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023
- Hier: Klauseln in einem Fitnessstudiovertrag.OGH 10 Ob 53/22z, 22.11.2022
- Hier: AGB eines Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“.OGH 8 Ob 59/20i, 18.12.2020
- Hier: Betragsmäßig festgelegte „Gutschrift“ für „zu vertretende“ Verzögerungen kann als unzulässige Haftungsbegrenzung verstanden werden.OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016
- Hier: Klausel unterscheidet hinsichtlich Zeitpunkt der Wirksamkeit nicht erkennbar danach, ob es sich um ausschließlich begünstigende Änderungen handelt.OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen L556 und L556/V02 hinsichtlich Lebensversicherungen mit Beitragsrückgewähr betreffend unterjährige Beitragszahlungen.OGH 7 Ob 5/16k, 17.02.2016
- Im Individualprozess ist die Auslegung nicht „im kundenfeindlichsten Sinn“ vorzunehmen. Vielmehr hat hier die Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 914, 915 ABGB zu erfolgen.OGH 7 Ob 106/14k, 29.10.2014
- Hier: AGB eines Inkassounternehmens.OGH 10 Ob 28/14m, 15.07.2014
- Hier: Klauseln über Entgelte bei Abschluss von Kreditverträgen.OGH 3 Ob 57/14z, 25.06.2014
- Hier: Fitnessstudiovertrag.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Hier: AGB‑Klausel eines Kreditkartenunternehmens.OGH 9 Ob 56/13w, 29.01.2014
- Hier: ABG-Klausel eines Kreditinstituts, die es ermöglicht Entgelte und Leistungsumfang ohne jede inhaltliche Schranke im Weg einer Zustimmungsfiktion zu ändern.OGH 1 Ob 210/12g, 11.04.2013
- Hier: Pauschales Bearbeitungsentgelt bei Nichtinanspruchnahme von im Flugschein eingetragenen Teilflügen.OGH 2 Ob 182/12x, 24.01.2013
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: Bloßer Verweis auf § 6 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 216/11g, 21.12.2011
- Das der Klausel vom Verwender der AGB beigelegte Verständnis ist im Verbandsprozess nicht maßgeblich.OGH 1 Ob 164/10i, 23.11.2010
- Hier: AGB-Klauseln einer Emittentin von Teilschuldverschreibungen („Bedingungen der Teilschuldverschreibungen RQ REOP 2007-2013").OGH 9 Ob 81/08i, 30.09.2009
- Hier: AGB-Klausel in Finanzierungsleasingverträgen betreffend Änderungen des Leasingentgelts.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers, eine Verzinsung von Kaution und Mietvorauszahlung finde nicht statt, ist als gröblich benachteiligend im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren.OGH 7 Ob 230/08m, 13.05.2009
- Im Verbandsprozess gelten im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Einzelfall spezifische Prüfungskriterien.OGH 5 Ob 288/08a, 14.04.2009
- Es ist also bei der Beurteilung der bekämpften Klauseln (hier: in einem Heimvertrag) von der Auslegungsvariante auszugehen, die für den Kunden (hier: Heimbewohner) die nachteiligste ist.OGH 8 Ob 119/08w, 02.04.2009
- Hier: Eine Klausel in Allgemeinen Vertragsbedingungen, wonach eine vom Leasingnehmer über Verlangen des Leasinggebers schon vor Vertragsbeginn zu erlegende Kaution unverzinst bleiben soll, ist gröblich benachteiligend.OGH 8 Ob 110/08x, 14.10.2008
- Anders als bei Vertragsauslegung im Einzelfall ist keine geltungserhaltende Reduktion möglich.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Im Verbandsprozess hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Hier: Das vorgesehene Rücktrittsrecht widerspricht dem § 38 Abs 3 VersVG, der die Möglichkeit dieser Rechtsfolge nur für den Fall vorsieht, dass die Zahlungsaufforderung einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht enthält.OGH 7 Ob 6/07v, 28.11.2007
- Hier: Der Wortlaut der Klausel schließt jegliche Ersatzansprüche, also auch für vorsätzliche und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden aus. Der Haftungsausschluss kann nicht auf Fälle reduziert werden, in denen der Schaden lediglich auf ungünstige Wertentwicklungen des gewählten Investmentfonds zurückzuführen ist.OGH 7 Ob 82/07w, 20.06.2007
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (AVB).OGH 7 Ob 23/07v, 09.05.2007
- Hier: AGB für Ankauf- und Barkredite.OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
- Hier: AGB-Klauseln eines Elektrounternehmens.OGH 7 Ob 201/05t, 11.12.2006
- Hier: Zulässigkeit von Mietvertragsklauseln.OGH 7 Ob 78/06f, 11.10.2006
- Hier: Preisänderungsklausel beziehungsweise Preisgleitklausel.OGH 2 Ob 142/06f, 21.09.2006
- Maßstab für die Beurteilung einer Klausel im Verbandsprozess ist die für den Kunden ungünstigste mögliche Auslegung, mag auch eine kundenfreundlichere Auslegung denkbar sein.OGH 9 Ob 15/05d, 04.05.2006
- Es ist von der für den Verbraucher ungünstigsten möglichen Auslegung auszugehen.OGH 1 Ob 46/03a, 10.02.2004
- Im Verbandsprozess ist eine vorbeugende Inhaltskontrolle vorzunehmen.OGH 6 Ob 324/00s, 17.01.2001
- Eine unauffällig im vorgedruckten Text vorhandene Zustimmungserklärung des Kunden entspricht nicht dem Gesetz.OGH 7 Ob 326/98m, 27.01.1999
- Für eine geltungserhaltende Reduktion bei Teilzulässigkeit ist kein Raum.OGH 7 Ob 170/98w, 27.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 147.
- OGH 10 Ob 24/26s, 25.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 30/26y, 30.06.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 2/26i, 28.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 140/25d, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 169/25m, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 915
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- KSchG § 28 · Unterlassungsanspruch
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.