Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 8 ObA 28/25p
Worum es ging: Wie werden verbindliche Regeln eines Kollektivvertrags verstanden?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die verbindlichen Bestimmungen eines Kollektivvertrags werden wie ein Gesetz ausgelegt. Maßgeblich sind die eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und die Absicht dessen, der die Regel gesetzt hat.
Die Auslegung beginnt beim Wortlaut. Dabei wird erforscht, welchen Sinn und welche Bedeutung ein Ausdruck oder eine Vorschrift nach dem Sprachgebrauch hat.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 16.04.2025, 12 Ra 13/25f-46.3
Zitierte Paragrafen
ArbVG § 18 KSchG § 27b MRG § 1 VBG § 49b
Entscheidungstext
38 Absätze, 7.801 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
12.08.2025
Geschäftszahl
8ObA28/25p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin Mag. Malesich als Vorsitzende sowie die Hofräte MMag. Matzka und Dr. Thunhart und die fachkundigen Laienrichter Johannes Püller (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Susanne Haslinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A*, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei W*, vertreten durch Mag. Roland Schwab, Rechtsanwalt in Linz, wegen 4.387,29 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16. April 2025, GZ 12 Ra 13/25f-46.3, womit das Urteil des Landesgerichts Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 11. Dezember 2024, GZ 45 Cga 6/25d-37, bestätigt wurde, zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 602,54 EUR (darin 100,42 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
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