Womit beginnt man, wenn man eine Regel verstehen will?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragspartner, Parteien eines Prozesses
Die Auslegung beginnt beim Wortlaut. Dabei wird erforscht, welchen Sinn und welche Bedeutung ein Ausdruck oder eine Vorschrift nach dem Sprachgebrauch hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Auslegung beginnt mit der Wortinterpretation, worunter die Erforschung des Wortsinnes, der Bedeutung eines Ausdruckes oder eines Gesetzes nach dem Sprachgebrauch zu verstehen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eisenbahn.OGH 8 ObA 89/22d, 25.01.2023
- Hier: Art IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019
- Am Anfang jeder Gesetzesauslegung steht die wörtliche (sprachliche, grammatikalische) Auslegung, die nach dem Wortsinn der Norm und innerhalb des durch den äußerst möglichen Wortsinn abgesteckten Rahmens nach der Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch oder dem des Gesetzgebers und in seinem Zusammenhang innerhalb der Regelung fragt.OGH 2 Ob 39/07k, 28.06.2007
- Mangels Legaldefinition - diese wäre sonst heranzuziehen - sind anerkannte Erläuterungswerke oder die Fachsprache und die Erfahrungssätze, die in geregelten Bereichen in Verwendung stehen, zur Auslegung heranzuziehen.OGH 3 Ob 256/05a, 25.01.2006
- Die wörtlich - grammatikalische Auslegung ist zwar primäres, aber nicht einziges Auslegungskriterium.OGH 6 Ob 762/83, 12.07.1984
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- Art 5 AVBOGH 7 Ob 5/80, 14.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 28/25p, 12.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 32/25h, 17.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 107/24z, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 2/24s, 03.09.2024
- OGH 9 ObA 110/23a, 23.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 42/24b, 23.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObS 2/24p, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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