Wie werden verbindliche Regeln eines Kollektivvertrags verstanden?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Die verbindlichen Bestimmungen eines Kollektivvertrags werden wie ein Gesetz ausgelegt. Maßgeblich sind die eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und die Absicht dessen, der die Regel gesetzt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die dem normativen Teil eines Kollektivvertrages angehörenden Bestimmungen sind nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB, also nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Normgebers auszulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung des Geltungsbereichs der Satzung zum SWÖ-KV (BGBl 2024/25 ua)OGH 8 ObA 28/25p, 12.08.2025
- Die Auslegung einer Satzungserklärung als Verordnung erfolgt nach §§ 6, 7 ABGB.OGH 8 ObA 28/25p, 12.08.2025
- Hier: Auslegung von § 19c Abs 1 des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung ("Dienstjubiläen")OGH 9 ObA 24/25g, 25.06.2025
- Hier: Auslegung von § 37g Z 2 DO.AOGH 8 ObA 4/24g, 26.08.2024
- Hier: Auslegung von Art XIII Punkt 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe („Unglücksfall“).OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
Alle 22 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auslegung von Punkt 69.2 des Kollektivvertrags für das Boardpersonal 2015.OGH 8 ObA 92/22w, 23.02.2023
- Hier: § 238 DO.B.OGH 8 ObA 59/22t, 30.08.2022
- Hier: Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Justizbetreuungsagentur in der bis zum 31. 1. 2019 geltenden Fassung - Einreihung Arbeitnehmer des „handwerklichen Dienstes“.OGH 9 ObA 4/20h, 29.04.2020
- Hier: Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter verneint.OGH 9 ObA 76/19w, 23.07.2019
- Hier: Art IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019
- Hier: Erhöhte Abfertigung gemäß Punkt 59.3. KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und der Lauda Air.OGH 9 ObA 84/17v, 30.10.2017
- Hier: Einstufung von SozialarbeiterInnen nach dem Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen des Fonds Soziales Wien.OGH 9 ObA 129/13f, 29.10.2013
- Hier: Berücksichtigung (nur) des Überstundengrundentgelts bei den Sonderzahlungen nach § 26 Abs 1 BAGS-KV.OGH 9 ObA 131/13z, 29.10.2013
- Hier: Tagesgelder nach der Lohn- und Zulagenordnung des Kollektivvertrags für die Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes.OGH 9 ObA 112/11b, 25.10.2011
- Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte, Einstufung von „Ladenkassieren in Selbstbedienungsläden".OGH 9 ObA 33/11k, 28.06.2011
- Hier: Auslegung von § 10 Z 2 des Kollektivvertrags für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie (Frage der Anrechnung von bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Vordienstzeiten auf das für die Einstufung im Gehaltsschema maßgebliche „Gruppenalter").OGH 9 ObA 39/09i, 15.12.2009
- Maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann.OGH 9 ObA 39/09i, 15.12.2009
- Hier: Einstufung nach der Lohn- und Zulagenordnung des Kollektivvertrags für die Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes.OGH 8 ObA 20/09p, 18.06.2009
- Der normative Teil eines Kollektivvertrags ist nach den Regeln der §§ 6, 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen.OGH 8 ObA 20/09p, 18.06.2009
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 142/93, 08.09.1993
- Hier: BetriebsvereinbarungOGH 9 ObA 142/93, 08.09.1993
- Auch eine als Betriebsvereinbarung anzusehende Dienstordnung ist nach den §§ 6 und 7 ABGB auszulegen.OGH 9 ObA 16/87, 01.07.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 48.
- OGH 8 ObA 28/25p, 12.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 24/25g, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObS 5/24d, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 4/24g, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 104/23v, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 55/23p, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 92/22w, 23.02.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 74/22f, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 120/22w, 19.12.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- ABGB Art. 4 § 7
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 18 · Begriff und Voraussetzungen
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