OGH 1 Ob 128/25t
Worum es ging: Wann gilt mein Anspruch als vermögensrechtlich?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt), Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ob ein Anspruch vermögensrechtlich ist, richtet sich nach seinem Inhalt. Vermögensrechtlich sind Ansprüche, die vererbt oder übertragen werden können. Rein persönliche Rechte und Familienrechte zählen nicht dazu.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Urfahr, 24.04.2025, 8 Pu 51/21p-186
- Landesgericht Linz als Rekursgericht, 08.07.2025, 15 R 182/25b-190
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 AußStrG § 69
Entscheidungstext
25 Absätze, 3.692 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.09.2025
Geschäftszahl
1Ob128/25t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Pflegschaftssache der vormals mj L*, vertreten durch die Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG in Linz, wegen Rechnungslegung, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters M*, vertreten durch die Dr. Roland Gabl Rechtsanwalts Kommandit-Partnerschaft in Linz, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 8. Juli 2025, GZ 15 R 182/25b-190, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Urfahr vom 24. April 2025, GZ 8 Pu 51/21p-186, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Rekursgericht mit dem Auftrag übermittelt, seine Entscheidung durch einen Bewertungsausspruch zu ergänzen.
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