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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 30.09.2025 · Fall aus Oberösterreich

OGH 1 Ob 128/25t

Worum es ging: Wann gilt mein Anspruch als vermögensrechtlich?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt), Zivilverfahrensrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ob ein Anspruch vermögensrechtlich ist, richtet sich nach seinem Inhalt. Vermögensrechtlich sind Ansprüche, die vererbt oder übertragen werden können. Rein persönliche Rechte und Familienrechte zählen nicht dazu.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 AußStrG § 69

Entscheidungstext

25 Absätze, 3.692 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.09.2025

Geschäftszahl

1Ob128/25t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Pflegschaftssache der vormals mj L*, vertreten durch die Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG in Linz, wegen Rechnungslegung, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters M*, vertreten durch die Dr. Roland Gabl Rechtsanwalts Kommandit-Partnerschaft in Linz, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 8. Juli 2025, GZ 15 R 182/25b-190, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Urfahr vom 24. April 2025, GZ 8 Pu 51/21p-186, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Rekursgericht mit dem Auftrag übermittelt, seine Entscheidung durch einen Bewertungsausspruch zu ergänzen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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