Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.10.2025 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 9 ObA 60/25a

Worum es ging: Wie lange habe ich Zeit, wenn meine Berufung zurückgewiesen wurde?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Weist das Berufungsgericht Ihre Berufung aus formellen Gründen zurück, ohne über die Sache zu entscheiden, können Sie diesen Beschluss immer bekämpfen. Dieses Rechtsmittel ist einseitig, die Gegenseite antwortet also nicht darauf. Sie müssen es innerhalb von vierzehn Tagen einbringen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ASGG § 11a ZPO § 464 ZPO § 519 ZPO § 52

Entscheidungstext

30 Absätze, 4.659 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.2025

Geschäftszahl

9ObA60/25a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer, die Hofrätin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Stiefsohn (§ 11a Abs 3 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei T*, vertreten durch Frischenschlager Navarro, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei N*, vertreten durch Schlosser Péter Rechtsanwälte OG in Wien, wegen 8.522,94 EUR sA, Endabrechnung, Arbeitszeitaufzeichnungen und Dienstzeugnis, über den Rekurs der beklagten Partei (Rekursinteresse 3.643,64 EUR sA und Übermittlung von Zeitaufzeichnungen) gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 17. Juli 2025, GZ 12 Ra 38/25g-55, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird ersatzlos aufgehoben und dem Berufungsgericht die Entscheidung über die Berufung der Beklagten unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail