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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 17.12.2025 · Fall aus Niederösterreich

OGH 3 Ob 72/25x

Worum es ging: Entscheidet dasselbe Gericht über Unterhalt auch nach der Volljährigkeit?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Das Gericht, das über den Unterhalt für ein Kind entscheidet, kann den Vater auch für die Zeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit zur Zahlung verpflichten. Ein eigenes Verfahren ist dafür nicht nötig.

Verwalten Eltern das Vermögen ihres Kindes, greift das Gericht grundsätzlich nicht ein. Eine gerichtliche Überwachung ist nur nötig, wenn das Wohl des Kindes gefährdet erscheint, etwa weil die Eltern das Vermögen missbräuchlich verwenden.

Haben Sie den Unterhalt beantragt, solange Sie noch nicht volljährig waren, entscheidet dasselbe Gericht weiter darüber. Daran ändert sich nichts, wenn Sie während des Verfahrens volljährig werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 183 AußStrG § 135

Entscheidungstext

25 Absätze, 3.718 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.12.2025

Geschäftszahl

3Ob72/25x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Pflegschaftssache der L*, geboren * 2007, wohnhaft bei ihrer Mutter M*, wegen Unterhalts, aus Anlass des außerordentlichen Revisionsrekurses des Kindes, vertreten durch ihren Vater Dr. U*, dieser vertreten durch die FSKN Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau als Rekursgericht vom 31. März 2025, GZ 2 R 3/25s-9, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Waidhofen an der Thaya vom 26. November 2024, GZ 3 Pg 8/24m-2, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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