OGH 3 Ob 72/25x
Worum es ging: Entscheidet dasselbe Gericht über Unterhalt auch nach der Volljährigkeit?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das Gericht, das über den Unterhalt für ein Kind entscheidet, kann den Vater auch für die Zeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit zur Zahlung verpflichten. Ein eigenes Verfahren ist dafür nicht nötig.
Verwalten Eltern das Vermögen ihres Kindes, greift das Gericht grundsätzlich nicht ein. Eine gerichtliche Überwachung ist nur nötig, wenn das Wohl des Kindes gefährdet erscheint, etwa weil die Eltern das Vermögen missbräuchlich verwenden.
Haben Sie den Unterhalt beantragt, solange Sie noch nicht volljährig waren, entscheidet dasselbe Gericht weiter darüber. Daran ändert sich nichts, wenn Sie während des Verfahrens volljährig werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya, 26.11.2024, 3 Pg 8/24m-2
- Landesgericht Krems an der Donau als Rekursgericht, 31.03.2025, 2 R 3/25s-9
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.12.2025
Geschäftszahl
3Ob72/25x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Pflegschaftssache der L*, geboren * 2007, wohnhaft bei ihrer Mutter M*, wegen Unterhalts, aus Anlass des außerordentlichen Revisionsrekurses des Kindes, vertreten durch ihren Vater Dr. U*, dieser vertreten durch die FSKN Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau als Rekursgericht vom 31. März 2025, GZ 2 R 3/25s-9, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Waidhofen an der Thaya vom 26. November 2024, GZ 3 Pg 8/24m-2, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.
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