Bleibt mein Unterhaltsantrag gültig, wenn ich volljährig werde?
günstig für Kind betrifft Kinder, Jugendliche, Eltern, Unterhaltspflichtige
Haben Sie den Unterhalt beantragt, solange Sie noch nicht volljährig waren, entscheidet dasselbe Gericht weiter darüber. Daran ändert sich nichts, wenn Sie während des Verfahrens volljährig werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Wird Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterhaltsenthebungsantrag des Vaters.OGH 9 Nc 8/05h, 15.11.2005
- Hier: Unterhaltsherabsetzungsantrag.OGH 1 Ob 126/04t, 25.06.2004
- War also der Unterhaltsberechtigte im Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig, so sind über alle in diesem Zusammenhang gestellte Anträge, auch über Unterhaltserhöhungsanträge, in diesem außerstreitigen Verfahren zu entscheiden (1 Ob 97/01y, 3 Ob 129/00t).OGH 7 Ob 25/02f, 13.11.2002
- Dies gilt auch für in diesem Zusammenhang erhobene Rechtsmittel.OGH 7 Ob 77/02b, 07.05.2002
- Das nunmehr volljährig gewordene Kind ist berechtigt neue Behauptungen aufzustellen, neue Beweismittel anzubieten, aber auch geltend zu machen, dass der gesetzliche Unterhaltsanspruch höher ist als bisher angenommen. Eine solche Ausdehnung des Unterhaltsbegehrens stellt inhaltlich eine Präzisierung des bereits geltend gemachten Begehrens auf angemessenen Unterhalt dar und nicht die Erhebung eines neuen Anspruchs, über den im streitigen Verfahren zu entscheiden wäre.OGH 3 Ob 129/00t, 20.12.2000
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- Gleiches gilt auch für einen Antrag auf Befreiung von der Unterhaltspflicht.OGH 1 Ob 642/87, 15.07.1987
- Diese Rechtsprechung kann nicht auf einen vor Eintritt der Volljährigkeit gestellten Antrag auf Genehmigung eines Rechtsgeschäftes ausgedehnt werden.OGH 3 Ob 625/85, 19.02.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 33.
- OGH 8 Ob 170/25w, 22.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 72/25x, 17.12.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- JN § 29
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 477
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