Zum Inhalt springen

Bleibt mein Unterhaltsantrag gültig, wenn ich volljährig werde?

günstig für Kind betrifft Kinder, Jugendliche, Eltern, Unterhaltspflichtige
Haben Sie den Unterhalt beantragt, solange Sie noch nicht volljährig waren, entscheidet dasselbe Gericht weiter darüber. Daran ändert sich nichts, wenn Sie während des Verfahrens volljährig werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Wird Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhalt über die Volljährigkeit hinaus
Familienrecht · Selbsterhaltungsfähigkeit und Volljährigkeit
Familienrecht · Verzicht auf Kindesunterhalt
Familienrecht · Ende der Vertretung durch die Jugendhilfe
Familienrecht · Unterhalt für ausgezogenes volljähriges Kind