Überwacht das Gericht, wie wir das Kindesvermögen verwalten?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Verwalten Eltern das Vermögen ihres Kindes, greift das Gericht grundsätzlich nicht ein. Eine gerichtliche Überwachung ist nur nötig, wenn das Wohl des Kindes gefährdet erscheint, etwa weil die Eltern das Vermögen missbräuchlich verwenden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die Vermögensverwaltung durch die Eltern ist nur dann gerichtlich zu überwachen, wenn das Wohl des Kindes etwa durch missbräuchliche Verwendung des Vermögens durch die Eltern gefährdet erscheint.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bisherige Rechtsprechung bleibt für die Vermögensüberwachung gemäß § 133 Abs 3 AußStrG (BGBl 2003/111) weiterhin aktuell.OGH 2 Ob 2/12a, 07.08.2012
- Der Gesetzgeber des KindRÄG lässt offenkundig wegen der Höhe des Vermögens eine abstrakte Gefahr genügen.OGH 6 Ob 12/04i, 04.03.2004
- Übersteigt der Wert des Vermögens eines Kindes 10.000 EUR, dann ist auch im Fall der Vermögensverwaltung durch die Eltern zwingend eine Sicherungsmaßnahme anzuordnen; diese muss aber nicht unbedingt in einer Sperre des Guthabens, sondern kann auch in weniger einschränkenden Maßnahmen bestehen.OGH 6 Ob 12/04i, 04.03.2004
- Hier: Amtshaftungsanspruch gegen Pflegschaftsrichter wegen mangelnder Überwachung (AHG).OGH 1 Ob 177/03s, 16.12.2003
- Es kommt nur bei spezifischer Gefährdung des Kindeswohls in Betracht, einem Dritten und nicht dem obsorgeberechtigten Elternteil Aufträge hinsichtlich der Verwaltung des Kindesvermögens zu erteilen.OGH 5 Ob 139/00b, 30.05.2000
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- Vormünder und Sachwalter unterliegen dieser Überwachung in jedem Fall, Eltern nur bei Gefährdung der Vermögensinteressen des Kindes.OGH 5 Ob 139/00b, 30.05.2000
- Die Stellung der Eltern als Verwalter des Vermögens ihrer Kinder ist im allgemeinen freier als die des Vormundes oder eines sonstigen gesetzlichen Vertreters. Missbräuchliche Verwendung des Vermögens durch die Eltern zugunsten anderer aber auch zu ihren eigenen Gunsten ist ein Gefährdungstatbestand.OGH 1 Ob 607/91, 20.11.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 3 Ob 72/25x, 17.12.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 113/18f, 03.10.2018
Im Gesetz
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