Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 7 Ob 198/25f
Worum es ging: Muss mich der Makler beraten und vor Nachteilen schützen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Aus dem Vertrauensverhältnis zum Makler ergeben sich für ihn Schutz-, Sorgfalts- und Beratungspflichten. Besonders streng sind diese, wenn Sie geschäftlich unerfahren sind oder wenn vereinbart wurde, dass er mehr tut als bloß zu vermitteln. Auch gegenüber der anderen Vertragsseite muss er fair bleiben.
Ein Versicherungsmakler ist Fachmann und muss Ihnen mit seinem Wissen und seiner Erfahrung den bestmöglichen Versicherungsschutz verschaffen. Dieser Schutz muss zu Ihren Bedürfnissen und Notwendigkeiten passen. Er hat außerdem darauf zu achten, dass die Deckung im Einzelfall möglichst günstig ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Traun, 05.03.2025, 2 C 954/24b-15
- Landesgericht Linz als Berufungsgericht, 18.09.2025, 35 R 50/25p-20
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1299 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
36 Absätze, 5.524 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.12.2025
Geschäftszahl
7Ob198/25f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätin sowie die Hofräte Dr. Weber, Mag. Fitz, Mag. Jelinek und MMag. Dr. Dobler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*, vertreten durch Mag. Dr. Gerald Amandowitsch, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei P.* GmbH, *, vertreten durch Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG in Linz, wegen 9.761,87 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 18. September 2025, GZ 35 R 50/25p-20, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Traun vom 5. März 2025, GZ 2 C 954/24b-15, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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