Muss mich der Makler beraten und vor Nachteilen schützen?
günstig für Auftraggeber betrifft Konsumenten, Käufer, Verkäufer, Makler
Ja. Aus dem Vertrauensverhältnis zum Makler ergeben sich für ihn Schutz-, Sorgfalts- und Beratungspflichten. Besonders streng sind diese, wenn Sie geschäftlich unerfahren sind oder wenn vereinbart wurde, dass er mehr tut als bloß zu vermitteln. Auch gegenüber der anderen Vertragsseite muss er fair bleiben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1985)
Aus dem Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler ergeben sich für letzteren Schutzpflichten, Sorgfaltspflichten und Beratungspflichten, besonders dann, wenn es sich beim Auftraggeber um eine geschäftlich ungewandte und unerfahrene Person handelt oder wenn entsprechende Vereinbarungen über eine über die eigentliche Vermittlungstätigkeit hinausgehende Tätigkeit des Maklers getroffen wurden.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung einer Pflichtverletzung ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der vom Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers vorzunehmen.OGH 7 Ob 198/25f, 17.12.2025
- Der Handelsmäkler tritt nicht nur zu seinem Auftraggeber, sondern auch zu dessen Vertragspartner in Rechtsbeziehungen, die Sorgfaltspflichten gegenüber beiden Parteien nach sich ziehen. Er darf nicht zum Nutzen der einen Partei, mag diese auch sein eigentlicher Auftraggeber sein, die Belange der anderen Partei des von ihm vermittelten Vertrags ungerechtfertigt beeinträchtigen. Als unparteiischer Mittler zwischen den Parteien hat er sich um einen gerechten, fairen, mit offenen Karten zu spielenden Ausgleich der Interessen zu bemühen.OGH 8 Ob 672/89, 26.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 7 Ob 198/25f, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 98/25p, 18.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 183/18i, 19.12.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
HGB §93; HVG §2
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