Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 1 Ob 187/25v
Worum es ging: Was kann ich beim Höchstgericht in meiner Mietsache noch vorbringen?
Fachgebiete laut RIS: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Konsumentenschutz und Produkthaftung, Unionsrecht, Unternehmens-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie können nur geltend machen, dass die rechtliche Beurteilung falsch ist, dass ein Verfahrensfehler den Sachverhalt unvollständig ließ oder dass die Entscheidung dem Akt widerspricht. Die Beweiswürdigung und die Feststellungen können Sie dort nicht mehr bekämpfen. Das Höchstgericht ist auch im Wohnrecht keine Tatsacheninstanz.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 18.11.2022, 12 Cg 12/20i-62
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 16.06.2023, 3 R 10/23x-70
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.01.2026
Geschäftszahl
1Ob187/25v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*, Italien, vertreten durch Dr. Gerhard Seirer und Mag. Herbert Weichselbraun, Rechtsanwälte in Lienz, gegen die beklagte Partei L* AG, *, vertreten durch Priv.-Doz. MMag. Dr. Martin Oppitz, Rechtsanwalt in Wien, wegen 140.271,10 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 16. Juni 2023, GZ 3 R 10/23x-70, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 18. November 2022, GZ 12 Cg 12/20i-62, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:
Spruch
I. Das mit Beschluss vom 8. April 2024 zu 1 Ob 151/23x unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt.
II. Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.920,02 EUR (darin enthalten 486,67 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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