Kann ich beanstanden, dass das Gericht die Beweise schlecht würdigte?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Versicherte
Nein. Eine mangelhafte oder unzureichende Beweiswürdigung können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht bekämpfen. Ein Fehler liegt nur vor, wenn sich das Berufungsgericht mit Ihren Einwänden gegen die Beweise überhaupt nicht oder nur mit einer Scheinbegründung befasst hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (272 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Aufteilung eines während aufrechter Ehe angeschafften „Familientieres“.OGH 1 Ob 254/22t, 27.01.2023
- Hier: Tatsächliche Bekämpfung der Sachverhaltsgrundlage samt "ersatzweise" begehrter Feststellungen.OGH 6 Ob 226/22m, 25.01.2023
- Hier. Mangel des Rekursverfahrens bejaht, da sich das Rekursgericht mit der Beweisrüge nur unvollständig auseinandersetzte und sich mit gewichtigen Argumenten gar nicht befasste („floskelhafte Scheinbegründung“).OGH 3 Ob 211/19d, 26.02.2020
- Hier: § 66 Abs 1 Z 2 AIIB AußStrG 2005.OGH 3 Ob 211/19d, 26.02.2020
- Hier: Verwerfung der Beweisrüge durch das Berufungsgericht mit der Begründung, dass der Inhalt der begehrten Ersatzfeststellung in Wahrheit von den erstgerichtlichen Feststellungen nicht abweicht.OGH 8 Ob 27/13y, 28.10.2013
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- Diese Rechtsmittelbeschränkung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass ein unerwünschtes Ergebnis der Behandlung der Beweisrüge als Mangel des Berufungsverfahrens releviert wird.OGH 8 Ob 27/13y, 28.10.2013
- Die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts ist auch dann nicht revisibel, wenn dieses aufgrund einer Wiederholung oder Ergänzung des Beweisverfahrens eigene Feststellungen trifft.OGH 17 Ob 21/10b, 12.04.2011
- Dies gilt umso mehr dann, wenn das Gericht zweiter Instanz aufgrund einer Beweiswiederholung eigene Feststellungen trifft. Damit hat es nach § 39 Abs 1 und Abs 3 AußStrG in seine Entscheidung nachvollziehbare Erwägungen zur Beweiswürdigung aufzunehmen.OGH 4 Ob 91/10a, 08.06.2010
- Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung bei der Erledigung der Beweisrüge.OGH 4 Ob 91/10a, 08.06.2010
- Der Versuch, die vom Berufungsgericht übernommenen Sachverhaltsfeststellungen des Erstgerichts als unrichtig darzustellen, stellt sich als eine im Revisionsverfahren unzulässige Anfechtung der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen dar.OGH 3 Ob 15/09s, 25.02.2009
- Die Beweiswürdigung ist überhaupt nur anfechtbar, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst hat und sein Verfahren insofern mangelhaft geblieben ist.OGH 5 Ob 54/08i, 14.07.2008
- Unzulässigkeit der Bekämpfung der Beweiswürdigung.OGH 8 Ob 121/07p, 28.02.2008
- Die Entscheidung über eine Beweisrüge, mit der sich das Berufungsgericht auseinandergesetzt hat, ist im Rahmen der Revision nicht mehr bekämpfbar.OGH 8 Ob 98/07f, 18.10.2007
- Hier: Unrichtige Annahme einer nicht gesetzmäßig ausgeführten Beweisrüge sowie Scheinbegründung.OGH 4 Ob 104/07h, 10.07.2007
- Hier: Zurückverweisung an Berufungsgericht, wenn es unrichtig davon ausgeht, dass die Tatsachenrüge weitestgehend nicht gesetzmäßig ausgeführt sei, dass die ergänzend gewünschten Feststellungen nicht durch entsprechendes erstinstanzliches Tatsachenvorbringen gedeckt seien und dass es ihnen an rechtlicher Relevanz fehle.OGH 6 Ob 274/04v, 29.05.2005
- Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, auf die einzelnen Zeugenaussagen einzugehen, wenn es gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichts keine Bedenken hegt. Es muss sich nicht mit jedem einzelnen Beweisergebnis und jedem Argument des Berufungswerbers auseinandersetzen.OGH 6 Ob 63/04i, 25.03.2004
- Hier: ASGG.OGH 8 ObA 30/03z, 18.12.2003
- Hat sich das Berufungsgericht mit der Frage, ob das Erstgericht ohne Beweiswiederholung die im zweiten Rechtsgang getroffenen Feststellungen treffen konnte, auseinandergesetzt, ist dadurch eine weitere Überprüfung dem Obersten Gerichtshof entzogen.OGH 7 Ob 217/02s, 27.11.2002
- Die Beweiswürdigung selbst und die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch weitere Zeugen zu vernehmen sind, sind nicht revisible Beweisfragen.OGH 8 Ob 110/02p, 02.07.2002
- Die Beurteilung, ob eine Beweiswiederholung oder -ergänzung notwendig war, ist ein im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbarer Akt der Beweiswürdigung.OGH 2 Ob 157/99y, 27.05.1999
- Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt unter anderem dann vor, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweiswürdigungsrüge nicht oder nur so mangelhaft befasst, dass keine nachvollziehbaren Überlegungen über die Beweiswürdigung angestellt und im Urteil festgehalten sind.OGH 4 Ob 355/98d, 26.01.1999
- Ob die auf die Beweisrüge bezügliche Begründung des Berufungsgerichtes richtig oder fehlerhaft ist, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung.OGH 10 ObS 111/95, 05.07.1995
- Zurückverweisung an das Berufungsgericht, wenn sich dieses ausgehend von einer unrichtigen Rechtsansicht mit der Beweisrüge der Berufung nicht befasst hat.OGH 2 Ob 74/94, 24.11.1994
- Erfahrungssätze sind soweit sie zur Sachverhaltsfeststellung herangezogen werden, dem Tatsachenbereich zuzuordnen.OGH 10 ObS 98/92, 26.05.1992
- Auch in Sozialrechtssachen.OGH 10 ObS 75/87, 06.10.1987
- Dies ist im Revisionsverfahren auch der in erster Instanz obsiegenden Partei verwehrt.OGH 6 Ob 736/82, 01.09.1983
- Hier: Vollständige Übergehung der in der Berufungsmitteilung der in erster Instanz voll obsiegenden Partei enthaltenen Beweisrüge.OGH 7 Ob 535/83, 17.02.1983
- Das in der Übernahme der erstgerichtlichen Feststellungen gelegene Ergebnis einer ohne Verstoß gegen die Denkgesetze erfolgten Beweiswürdigung kann nicht mit Revision bekämpft werden.OGH 3 Ob 640/81, 09.12.1981
- Knapp gehaltene Begründung, die noch erkennen lässt, dass eine Überprüfung stattgefunden hat, genügt.OGH 8 Ob 132/79, 06.12.1979
- Wird dieser Verfahrensmangel in der Revision nicht geltend gemacht, sind der Entscheidung die Feststellungen des Erstgerichtes zu Grunde zu legen.OGH 5 Ob 180/68, 18.09.1968
- In einem wesentlichen Punkt.OGH 1 Ob 256/67, 21.12.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 272.
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 194/25w, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 32/26a, 08.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 60/25i, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 129/25s, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 179/25d, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 44/25m, 29.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 103/25w, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 17/25w, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 200/24v, 23.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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