OGH 5 Ob 128/25x
Worum es ging: Was passiert, wenn ich meinen Rekurs ohne Anwalt einbringe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Revisionsrekurs braucht die Unterschrift eines Rechtsanwalts oder Notars. Haben Sie ihn selbst unterschrieben und ist er nicht von vornherein ausgeschlossen, geht er an das Erstgericht zurück, damit Sie das nachholen können. Holen Sie es nicht nach, wird er zurückgewiesen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Wels als Rekursgericht, 16.07.2025, 21 R 102/25m-98
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.01.2026
Geschäftszahl
5Ob128/25x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache des G*, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts Wels als Rekursgericht vom 16. Juli 2025, GZ 21 R 102/25m-98, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Erstgericht zur Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückgestellt.
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