Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.01.2026 · Fall aus Niederösterreich

OGH 5 Ob 191/25m

Worum es ging: Bekomme ich eine Frist, um die Unterschrift des Anwalts nachzuholen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Fehlt bei Ihrem Rechtsmittel die Unterschrift eines Anwalts, gibt Ihnen das Gericht normalerweise Gelegenheit, das nachzuholen. Ist das Rechtsmittel aber von vornherein und in jedem Fall ausgeschlossen, unterbleibt das. Denn auch mit anwaltlicher Vertretung könnte es nicht zulässig werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 10 AußStrG § 6 AußStrG § 65

Entscheidungstext

29 Absätze, 3.546 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.01.2026

Geschäftszahl

5Ob191/25m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache des R*, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau als Rekursgericht vom 10. September 2025, GZ 2 R 122/25s-324 (2 R 125/25g), den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail