Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 7 Ob 10/26k
Worum es ging: Kann ich wegen einer Vertragsklausel bis zum Höchstgericht gehen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof beurteilt Vertragsklauseln nicht in jedem Fall. Er tut es, wenn das Gericht davor von seiner Rechtsprechung abgewichen ist oder eine grundsätzliche Frage zu lösen ist. Bei Klauseln, die eine Branche gegenüber vielen Kunden verwendet und die er noch nie beurteilt hat, ist das regelmäßig der Fall.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 02.12.2025, 1 R 160/25v-33
Zitierte Paragrafen
ABGB § 915 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
46 Absätze, 5.486 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.02.2026
Geschäftszahl
7Ob10/26k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätin sowie die Hofräte Dr. Weber, Mag. Fitz, Mag. Jelinek und MMag. Dr. Dobler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T* M*, vertreten durch die TWS rechtsanwälte og in St. Pölten, gegen die beklagte Partei W* AG *, vertreten durch die MUSEY rechtsanwalt gmbh in Salzburg, wegen 38.759,76 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 2. Dezember 2025, GZ 1 R 160/25v-33, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).