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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 10.03.2026

OGH 1 Nc 5/26i

Worum es ging: Kann ich ein ganzes Gericht als befangen ablehnen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.

Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.

Lehnen Sie sämtliche Richter eines Gerichtshofs ab, entscheidet darüber das nächsthöhere Gericht. Lehnen Sie auch alle Richter des Oberlandesgerichts ab, entscheidet der Oberste Gerichtshof. Wird die pauschale Ablehnung des höheren Gerichts zurückgewiesen, kann dieses anschließend über die Ablehnung des unteren Gerichts entscheiden.

Zitierte Paragrafen

JN § 23

Entscheidungstext

24 Absätze, 2.629 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.03.2026

Geschäftszahl

1Nc5/26i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in dem beim Oberlandesgericht Linz zu AZ 4 Nc 15/25z nach § 9 Abs 4 AHG anhängigen Verfahren des Antragstellers W*, hier wegen Ablehnung, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Ablehnung aller Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Linz wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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