Kann ich ein ganzes Gericht als befangen ablehnen?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (159 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Es kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden. Es können nur namentlich bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebensowenig bedarf es bei nicht ausreichender Substantiierung einer Anhörung der Gegenseite.OGH 2 Nc 41/24p, 24.07.2024
- Hier: Ablehnung aller Richter eines Oberlandesgerichtes bzw „jedes Organes“ als befangen aus einem pauschalen Grund.OGH 8 Nc 19/20s, 25.08.2020
- Hier: Der Ablehnungswerber verweist auf eine Homepage und die dort genannten Richter, die er in seinem Ablehnungsantrag aber nicht namentlich nennt.OGH 8 Nc 4/17f, 22.02.2017
- Die pauschale Ablehnung aller Richter Westösterreichs ohne Anführung konkreter Ablehnungsgründe jedes einzelnen Richters ist unzulässig. Selbst wenn sich in einem gegen die Mutter der Antragsteller anhängigen Strafverfahren so viele Richter befangen erklärt haben, dass die Sache an das Oberlandesgericht Graz übertragen werden musste, lässt sich daraus nicht automatisch ableiten, dass die Richter des gesamten Sprengels auch in den übrigen von der Familie angestrengten Zivilverfahren voreingenommen sind.OGH 6 Ob 201/14y, 15.12.2014
- Eine Anführung der individuellen Befangenheitsgründe bei jedem Einzelnen einer Mehrheit von abgelehnten Richtern ist dann nicht zu verlangen, wenn die dargelegten Gründe offenkundig auf sämtliche Abgelehnten gleichermaßen zutreffen. Allerdings muss es sich bei diesen Gründen um solche handeln, deren Tatsachengehalt zumindest eine Überprüfung auf ihre sachliche Berechtigung zulässt.OGH 8 Ob 115/14s, 30.10.2014
Alle 25 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ablehnung sämtlicher Richter eines Bundeslandes.OGH 4 Nc 18/13d, 06.08.2013
- Die sachliche Erledigung einer Ablehnungserklärung setzt darüber hinaus gemäß § 22 Abs 1 JN voraus, dass sämtliche die Ablehnung begründenden Umstände in dem Schriftsatz, mit dem die Ablehnung erklärt wird, genau angegeben sind.OGH 4 Ob 118/13a, 09.07.2013
- Auch die pauschale Ablehnung eines ganzen Senats ist unzulässig.OGH 5 Ob 233/10s, 24.01.2011
- Die bloße Befürchtung einer ungünstigen allgemeinen Stimmung reicht dafür ebensowenig aus wie der bloß berufliche Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder Notar.OGH 4 Ob 143/10y, 18.01.2011
- Die in den Prozessgesetzen vorgesehene Ablehnung muss immer durch den Anschein einer persönlichen, auf den erkennenden Richter bezogenen Befangenheit (Voreingenommenheit) gegründet sein. Der strafrechtliche Schutz von Kollegialbehörden vor öffentlichen Beleidigungen ist von anderen Erwägungen getragen und stellt daher dieses Grundprinzip des prozessualen Ablehnungsrechts nicht in Frage.OGH 5 Ob 53/04m, 29.03.2004
- Aus der nicht näher konkretisierten Behauptung eines Telefonats eines Richters mit einem "Juristen" des OLG Wien ergibt sich kein konkreter Vorwurf; daher ist auch das Begehren, den Namen der Person, mit der dieses Telefonat geführt worden sei, zu ermitteln, unbeachtlich.OGH 3 N 503/02, 20.03.2002
- Dies gilt auch, wenn namentlich nicht genannte Richter eines Berufungssenats mit mehr als drei Mitgliedern abgelehnt werden.OGH 3 Ob 47/02m, 20.03.2002
- Ist die Ablehnungserklärung daher nicht ausreichend substantiiert, bedarf es keiner Äußerung des abgelehnten Richters zum Ablehnungsantrag (§ 22 Abs 2 JN).OGH 1 N 515/00, 06.10.2000
- Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt.OGH 6 Ob 192/00d, 30.08.2000
- Es kann immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann.OGH 1 Ob 299/97w, 25.11.1997
- Eine unzulässige indifferente Pauschalablehnung etwa eines Gerichtshofes als Institution ist dann nicht gegeben, wenn dem Antrag zu entnehmen ist, dass bei jedem einzelnen Richter im wesentlichen dieselben Ablehnungsgründe vorliegen.OGH 3 Ob 2228/96k, 26.03.1997
- Beinhaltet aber ein Ablehnungsantrag keine indifferente Pauschalablehnung des Gerichtshofes als Institution, sondern ist dem Antrag zu entnehmen, dass bei jedem einzelnen Richter im wesentlichen dieselben Ablehnungsgründe vorliegen, ist die namentliche Anführung aller betroffenen Richter entbehrlich.OGH 6 Ob 2014/96m, 30.09.1996
- Dies gilt auch für eine Mehrzahl von Richtern eines Gerichts.OGH 1 N 512/93, 23.02.1993
- Auch ein Delegierungsantrag kann nicht auf eine pauschale Ablehnung gestützt werden.OGH 4 Nd 512/88, 12.12.1988
- Ablehnung eines ganzen Gerichtes wäre nur durch Ablehnung jedes einzelnen seiner Richter unter Angabe von detaillierten Ablehnungsgründen für jede einzelne Person möglich.OGH 10 ObS 3/87, 16.06.1987
- Notwendig: Bestimmte persönliche Gründe gegen bestimmte Personen.OGH 8 Ob 234/74, 12.11.1974
- Ablehnung aller Richter eines OLG - Sprengels.OGH 3 Ob 452/56, 19.09.1956
- Ablehnung eines Senates des OGH.OGH 3 Ob 387/53, 24.06.1953
- Ablehnung einer Rückstellungskommission.OGH Nk 4/53, 23.05.1953
- Deshalb ist auch ein Ablehnungsantrag mit dem Begehren, die Namen der bekannten und befangenen Richter durch Befragen des Antragsgegners zu ermitteln, unbeachtlich.OGH 1 Ob 370/53, 22.04.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 159.
- OGH 1 Nc 5/26i, 10.03.2026
- OGH 2 Nc 59/25m, 18.12.2025
- OGH 9 Nc 19/25f, 20.11.2025
- OGH 12 Ns 43/25g, 26.06.2025
- OGH 5 Nc 7/25m, 02.04.2025
- OGH 5 Ob 9/25x, 02.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 24 Ns 4/24h, 01.04.2025
- OGH 12 Ns 20/25z, 07.03.2025
- OGH 2 Nc 6/25t, 20.02.2025
- OGH 12 Ns 70/24a, 29.11.2024
Im Gesetz
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