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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 08.04.2026 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 1 Ob 30/26g

Worum es ging: Bekomme ich Geld, weil der Richter falsch entschieden hat?

Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Dass ein Richter die Beweise falsch gewürdigt hat, begründet für sich allein keinen Ersatzanspruch gegen den Staat. Nur wenn Willkür vorliegt, weil sich der Richter ohne erkennbaren Grund über wesentliche Verfahrensergebnisse hinweggesetzt hat, kommt eine Haftung in Betracht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 50 ZPO § 501 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

38 Absätze, 8.996 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.04.2026

Geschäftszahl

1Ob30/26g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*, vertreten durch die Lederer Hoff & Apfelbacher Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 9.898,97 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. November 2025, GZ 14 R 113/25b-23, mit dem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 25. Juni 2025, GZ 31 Cg 15/24i-16, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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