Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 1 Ob 30/26g
Worum es ging: Bekomme ich Geld, weil der Richter falsch entschieden hat?
Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Dass ein Richter die Beweise falsch gewürdigt hat, begründet für sich allein keinen Ersatzanspruch gegen den Staat. Nur wenn Willkür vorliegt, weil sich der Richter ohne erkennbaren Grund über wesentliche Verfahrensergebnisse hinweggesetzt hat, kommt eine Haftung in Betracht.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 25.06.2025, 31 Cg 15/24i-16
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 24.11.2025, 14 R 113/25b-23
Zitierte Paragrafen
ZPO § 50 ZPO § 501 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
38 Absätze, 8.996 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
08.04.2026
Geschäftszahl
1Ob30/26g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*, vertreten durch die Lederer Hoff & Apfelbacher Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 9.898,97 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. November 2025, GZ 14 R 113/25b-23, mit dem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 25. Juni 2025, GZ 31 Cg 15/24i-16, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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