Bekomme ich Geld, weil der Richter falsch entschieden hat?
günstig für Staat betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Rechtsträger
Dass ein Richter die Beweise falsch gewürdigt hat, begründet für sich allein keinen Ersatzanspruch gegen den Staat. Nur wenn Willkür vorliegt, weil sich der Richter ohne erkennbaren Grund über wesentliche Verfahrensergebnisse hinweggesetzt hat, kommt eine Haftung in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Aus einer unrichtigen Beweiswürdigung eines Richters kann grundsätzlich ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden, es sei denn, es läge Willkür vor, weil sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Willkür könnte erst aus einer mehrfachen groben Verkennung der Rechtslage abgeleitet werden.OGH 18 OCg 5/21s, 15.12.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049947 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 1 Ob 30/26g, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 58/22v, 20.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 18 OCg 5/21s, 15.12.2021
- OGH 5 Ob 184/17w, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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