Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 5 Ob 27/26w
Worum es ging: Wann prüft das Höchstgericht die Auslegung meines Vertrags doch nach?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nur bei einem groben Fehler. Wie eine Vereinbarung im Einzelfall zu verstehen ist, entscheiden die Vorinstanzen. Der Oberste Gerichtshof greift erst ein, wenn das Ergebnis mit den Regeln der Sprache oder der Logik nicht mehr vereinbar ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Baden, 11.08.2025, 8 C 1201/24f-19
Zitierte Paragrafen
ABGB § 862 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
36 Absätze, 9.183 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.04.2026
Geschäftszahl
5Ob27/26w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F* Ges.m.b.H., *, vertreten durch die Zöllner & Zöllner Rechtsanwälte GmbH in Mödling, gegen die beklagte Partei D*, vertreten durch Dr. Christoph Schützenberger, Rechtsanwalt in Wien, wegen 11.509 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt als Berufungsgericht vom 30. Oktober 2025, GZ 18 R 135/25v-26, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 11. August 2025, GZ 8 C 1201/24f-19, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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