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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.04.2026

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 5 Ob 27/26w

Worum es ging: Wann prüft das Höchstgericht die Auslegung meines Vertrags doch nach?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nur bei einem groben Fehler. Wie eine Vereinbarung im Einzelfall zu verstehen ist, entscheiden die Vorinstanzen. Der Oberste Gerichtshof greift erst ein, wenn das Ergebnis mit den Regeln der Sprache oder der Logik nicht mehr vereinbar ist.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 862 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

36 Absätze, 9.183 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.04.2026

Geschäftszahl

5Ob27/26w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F* Ges.m.b.H., *, vertreten durch die Zöllner & Zöllner Rechtsanwälte GmbH in Mödling, gegen die beklagte Partei D*, vertreten durch Dr. Christoph Schützenberger, Rechtsanwalt in Wien, wegen 11.509 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt als Berufungsgericht vom 30. Oktober 2025, GZ 18 R 135/25v-26, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 11. August 2025, GZ 8 C 1201/24f-19, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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