OGH 1 Ob 98/26g
Worum es ging: Wer muss vor Gericht beweisen, was er behauptet?
Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung, Unionsrecht, Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Grundsätzlich muss jede Seite jene Tatsachen beweisen, die für ihren eigenen Standpunkt sprechen. Wer sich also auf etwas beruft, trägt dafür das Risiko, wenn es unbewiesen bleibt.
Jede Seite muss selbst vorbringen und beweisen, was für sie günstig ist. Wer einen Anspruch geltend macht, muss alle Umstände beweisen, die den Anspruch begründen. Wer den Anspruch bestreitet, muss beweisen, was ihn verhindert, beseitigt oder aufschiebt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Klagenfurt, 30.12.2025, 15 C 1037/24t-41
- Landesgericht Klagenfurt als Berufungsgericht, 26.05.2026, 1 R 49/26i-47
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
107 Absätze, 25.260 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.08.2026
Geschäftszahl
1Ob98/26g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Mag. Binder als weitere Richterinnen und Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. H*, vertreten durch die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei A* AG, *, Deutschland, vertreten durch die Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen (restlich) 8.160 EUR sA, aus Anlass der Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Berufungsgericht vom 26. Mai 2026, GZ 1 R 49/26i-47, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Klagenfurt vom 30. Dezember 2025, GZ 15 C 1037/24t-41, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).