Wer muss vor Gericht beweisen, was er behauptet?
betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Unternehmer
Grundsätzlich muss jede Seite jene Tatsachen beweisen, die für ihren eigenen Standpunkt sprechen. Wer sich also auf etwas beruft, trägt dafür das Risiko, wenn es unbewiesen bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (183 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Grundsätzlich hat jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu beweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hängt ein vertraglich vereinbartes Entgelt der Höhe nach von bei Vertragsabschluss betraglich noch nicht feststehenden Faktoren ab, muss dessen Bemessung vom Gläubiger im Prozess konkret und nachvollziehbar dargelegt werden.OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026
- Der Gläubiger muss behaupten und beweisen, dass ein bestimmtes vertragliches – von ihm gefordertes – Entgelt vereinbart wurde.OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026
- Hier: Abweichen des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag (§ 5 Abs 1 VersVG).OGH 7 Ob 107/25y, 22.10.2025
- Hier: Zur Verletzung des Ermessensspielraums im Rahmen einer Stellenbesetzung.OGH 4 Ob 49/24w, 25.02.2025
- Bei Glücksspielverlusten muss die Beklagte nicht nur zum Zeitpunkt der Kenntnis des Spielers von Schaden und Schädiger vorbringen, sondern auch zu den Zeitpunkten der Eintritte der einzelnen Verluste.OGH 4 Ob 112/24k, 25.02.2025
Alle 69 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1477 ABGB.OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024
- Hier: Beweislast für den Schaden beim Geschädigten, für die Vorteilsausgleichung beim Schädiger.OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024
- Hier: Amtshaftung. Kläger stützte seinen Anspruch im Anlassverfahren auf eine "Privateinlage", die die beklagte OG nicht habe behalten dürfen bzw auf unrechtmäßige Bereicherung. Auf einen aus einem Darlehensvertrag resutlierenden Rückforderungsanspruch hat er sich im Anlassverfahren nicht gestützt.OGH 1 Ob 190/23g, 20.12.2023
- Somit hat die Klägerin hier das Vorliegen einer die Kündigung rechtfertigenden Bebauung iSd § 6 Abs 2 lit b KlGG, also einer solchen, die weder vom WKlG gedeckt noch für Kleingärten in der Region typisch ist, zu beweisen.OGH 8 Ob 2/23m, 29.03.2023
- Hier: Ausnahmetatbestand nach § 784 ABGB.OGH 2 Ob 224/22p, 13.12.2022
- Hier: Warum die Beklagte aus einem markenverletzenden Verhalten keinen Vorteil ziehen konnte, hat sie weder behauptet noch bewiesen; dies fällt der Beklagten, die für einen solchen anspruchsvernichtenden Umstand behauptungs- und beweispflichtig wäre, zur Last.OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022
- Wenn die Gegenseite bereits bestimmte Tatsachen behauptet hat, bedarf es keiner „Wiederholung“ dieser auch für ihren Standpunkt günstigen Fakten durch die andere Partei mehr, auch nicht im Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020
- Hier: § 94 Abs 2 ABGB.OGH 9 Ob 50/18w, 28.11.2018
- Hier: Zum erheblich nachteiligen Gebrauch eines Mietgegenstands.OGH 6 Ob 170/18w, 25.10.2018
- Eine typische formelhafte Verknüpfung (Anscheinsbeweis) dahin, dass dem Versicherer ein Gutachten, das in einem von einem anderen Versicherer beauftragten Gutachten erwähnt wird, dauerhaft zur Verfügung steht, besteht nicht. Die Möglichkeit, dass sich der Versicherer ein solches Gutachten allenfalls beschaffen könnte, reicht für die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung nicht aus. Der klagende Versicherungsnehmer ist grundsätzlich dafür beweispflichtig, dass der Versicherer über ein solches Gutachten verfügt, das eingesehen werden soll.OGH 7 Ob 186/17d, 24.05.2018
- Hier: Vereitelung oder Erschwernis der rechtzeitigen Geltendmachung von Ansprüchen bei Berufung auf eine kollektivvertragliche Verfallsklausel.OGH 8 ObS 9/17g, 26.01.2018
- Hier: Mitverschulden.OGH 2 Ob 140/16a, 05.08.2016
- Hier: Beweislastverteilung hinsichtlich der fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes im Unterhaltsverfahren.OGH 6 Ob 20/15g, 19.03.2015
- Hier: Einwand der Arbeitnehmerin, dass der Dienstgeber, der sich zur Abwehr von Ansprüchen auf eine kollektivvertragliche Verfallsfrist beruft, die Geltendmachung der Ansprüche durch die Arbeitnehmerin vereitelt oder erschwert hätte.OGH 9 ObA 44/14g, 27.05.2014
- Hier: Auch im Anwendungsbereich der AEUV werden bei Verfahren zwischen privaten Rechtssubjekten die in Judikaten des EuGH zu Verwaltungs- bzw Strafverfahren getroffenen Aussagen über die Darlegungspflicht des Staates nicht heranzuziehen sein, sondern wird nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung im Zivilprozess davon auszugehen sein, dass jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu beweisen hat.OGH 2 Ob 243/12t, 27.11.2013
- Die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und dass sich daraus ein Anerkennungshindernis ergibt, trifft auch im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt. Im gegenständlichen Oppositionsstreit traf die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, dass dem englischen Insolvenzverfahren eine die Anerkennung hindernde Gehörverletzung anhaftete, die beklagte Partei. Diesen Nachweis hat die beklagte Partei hier auf Tatsachenebene nicht erbracht. Es steht gerade nicht fest, dass ihr die Verständigung nach Art 40 EuInsVO nicht zugegangen ist.OGH 3 Ob 125/13y, 21.08.2013
- Die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und dass sich daraus ein Anerkennungshindernis ergibt, trifft auch im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt.OGH 3 Ob 126/13w, 21.08.2013
- Hier: Vorliegen der Ausnahme des § 785 Abs 3 ABGB.OGH 9 Ob 48/10i, 30.03.2011
- Hier: Entschädigung von Anlegern eines Wertpapierdienstleistungsunternehmen.OGH 9 Ob 50/09g, 30.06.2010
- Hier: Nachweis eines aus einer Bankgarantie Begünstigten, dass die Nichterfüllung der Garantiebedingung nicht seiner Sphäre zuzurechnen ist.OGH 7 Ob 232/09g, 30.06.2010
- In einem Prozess wegen eines Verkehrsunfalls sind an die Behauptungspflicht grundsätzlich keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.OGH 2 Ob 163/09y, 27.05.2010
- Hier: Beweislast für Grundlagen der Leistungsfestsetzung nach Möglichkeit und Billigkeit.OGH 4 Ob 217/09d, 19.01.2010
- Zu einer Verschiebung der Beweislast kommt es also (nur) dann, wenn für die eine Partei mangels genauer Kenntnis der Tatumstände ganz besondere, unverhältnismäßige Beweisschwierigkeiten bestehen, während der anderen Partei diese Kenntnisse zur Verfügung stehen und es ihr daher nicht nur leicht möglich, sondern nach Treu und Glauben auch ohne weiteres zumutbar ist, die erforderlichen Aufklärungen zu geben; allein durch einen Beweisnotstand wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls ist eine Verschiebung der Beweislast hingegen nicht gerechtfertigt.OGH 10 Ob 21/08y, 12.05.2009
- Eine Beweislastverschiebung ist nach ständiger Rechtsprechung auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen die „Nähe zum Beweis" - im Einzelfall- den Ausschlag für die Zuteilung der Beweislast gibt; etwa dann, wenn Tatfragen zu klären sind, die „tief in die Sphäre einer Partei hineinführen".OGH 10 Ob 21/08y, 12.05.2009
- Der Verkehrssicherungspflichtige hat eine unzumutbare Ausweitung von Verkehrssicherungspflichten zu behaupten und zu beweisen.OGH 1 Ob 55/09h, 31.03.2009
- Beweisnähe ist grundsätzlich kein Sachgrund für eine Umkehrung der objektiven Beweislast. Es führt auch nicht grundsätzlich zur Beweislastumkehr, wenn mangels Kenntnis der Tatumstände unverhältnismäßige Beweisschwierigkeiten gegeben sind, dem Gegner hingegen diese Kenntnisse zur Verfügung stehen und es ihm daher nicht nur leicht möglich, sondern nach Treu und Glauben auch ohneweiteres zumutbar ist, die erforderlichen Aufklärungen zu geben.OGH 6 Ob 44/09b, 26.03.2009
- Hier: Urkundlicher Nachweis gemäß § 104 Abs 1 JN.OGH 2 Ob 105/07s, 14.06.2007
- Hier: Drittschuldnerklage.OGH 9 Ob 83/06f, 27.09.2006
- Lassen sich aber die maßgeblichen Positionen der unfallbeteiligten Fahrzeuge erst durch das kfz-technische Sachverständigengutachten exakt ermitteln, wäre die Forderung an den Kläger, sein Tatsachenvorbringen entweder dem Sachverständigengutachten detailgetreu anzupassen oder bereits zuvor sämtliche Eventualitäten des möglichen Unfallgeschehens umfangreich darzulegen, überzogen.OGH 2 Ob 179/06x, 21.09.2006
- In einem Verkehrsunfallprozess hat daher der Kläger vor allem seine Schäden, die Haltereigenschaft beziehungsweise die Lenkereigenschaft des Beklagten und - soferne das Klagebegehren nicht ausschließlich auf die Gefährdungshaftung des EKHG gestützt wird und die spezielle Beweislastregelung des § 9 EKHG zum Tragen kommt - auch alle Tatumstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen ein die Haftung für die Unfallsfolgen begründendes Verschulden des Gegners abgeleitet wird.OGH 2 Ob 179/06x, 21.09.2006
- Daraus lässt sich jedoch kein genereller Ausschluss einer prozessualen Mitwirkungspflicht durch Vornahme einer Operation ableiten, weil Umstände denkbar sind, die für eine Zumutbarkeit sprechen können (etwa dass die Operation in kurzer Zeit ohnehin unumgänglich sein wird).OGH 3 Ob 106/06v, 26.07.2006
- Kann eine Prozesspartei erst durch eine Operation ein Beweismittel schaffen, so wird ihr die tatsächliche Vornahme dieser Operation im Regelfall nicht zumutbar sein, weil es um die Unverletzlichkeit der Person geht.OGH 3 Ob 106/06v, 26.07.2006
- Hier: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach § 1435 ABGB.OGH 6 Ob 29/06t, 09.03.2006
- Die Beweislast für eine verschuldensbedingte Anspruchsbegrenzung - und damit für das Verschulden des Anspruchswerbers - trifft damit dessen Gegner, im vorliegenden Fall also die Beklagte. Auch dafür, dass der Eintritt des Geschäftszweckes wider Treu und Glauben durch die Klägerin vereitelt wurde, ist als rechtsvernichtende Tatsache die Beklagte beweispflichtig.OGH 6 Ob 29/06t, 09.03.2006
- Hier: Besteht das als Anknüpfungsmoment für die internationale Zuständigkeit behauptete Vermögen in Forderungen, muss die Richtigkeit der Forderung erweislich sein. Sonst ist die Forderung kein geeignetes Vermögen. Demgegenüber trifft den Beklagten die Beweislast für die behauptete mangelnde Einbringlichkeit der Forderung.OGH 6 Ob 190/05t, 16.02.2006
- Dies gilt auch für prozessuale Tatbestände wie die örtliche Zuständigkeit oder inländische Gerichtsbarkeit.OGH 6 Ob 190/05t, 16.02.2006
- Den Servitutsberechtigten, der sich auf eine auf der ersteigerten Liegenschaft zu seinen Gunsten lastende offenkundige, nichtverbücherte Servitut stützt, trifft, unabhängig davon, ob er den Ersteher mit Servitutenklage belangt oder von diesem mit Servitutenfreiheitsklage belangt wird, die Behauptungs- und Beweislast für alle das Aufrechtbleiben dieser Dienstbarkeit begründenden Tatsachen, insbesondere dass nach den im Zeitpunkt des Zuschlags gegebenen tatsächlichen Rang- und Belastungsverhältnissen die offenkundige Dienstbarkeit zu übernehmen war; Hier: Betrifft Rechtslage vor der EO-Novelle 2000.OGH 6 Ob 95/04w, 23.06.2005
- Grundsätzlich gilt das auch im Versicherungsrecht.OGH 7 Ob 311/04t, 16.03.2005
- Hier: Behauptungs- und Beweislast dessen, der sich auf die Anwendung des § 1170a Abs 2 ABGB stützt und damit den Werklohnanspruch des Werkunternehmers auf einen die vorläufige Kostenschätzung übersteigenden Anspruch zum Erlöschen bringen will.OGH 3 Ob 46/04t, 22.12.2004
- Den Schuldner trifft die Behauptungslast und die Beweislast für die Erfüllung.OGH 6 Ob 263/00w, 05.07.2001
- Die Behauptungslast und Beweislast für Tatumstände, aus denen ein die Haftung begründendes Verschulden des Schädigers an der Zufügung eines Schadens abgeleitet wird, trifft denjenigen, der seinen Anspruch darauf stützt, sodass sämtliche in diesem Punkt verbleibende Unklarheiten zu seinen Lasten gehen, wobei dies auch für den Beweis des Kausalzusammenhangs und der Rechtswidrigkeit des Verhaltens gilt.OGH 9 Ob 60/01s, 11.04.2001
- Eine Verschiebung der Beweislast aus dem Grund der "Nähe zum Beweis" kann nur ausnahmsweise eintreten.OGH 2 Ob 156/99a, 02.08.2000
- Für die fehlerhafte Erfüllung eines Werkvertrages.OGH 6 Ob 260/99z, 11.11.1999
- Der Beklagte ist für den Wegfall der den Räumungsanspruch begründenden Umstände behauptungs- und beweispflichtig.OGH 6 Ob 48/99y, 24.06.1999
- Der Schadenersatz begehrende Diskontnehmer hat den Beweis, dass er ohne Abschluss des Diskontvertrags seine Forderung gegen die Akzeptantin noch hätte eintreiben können, zu erbringen (so schon 1 Ob 791/79 = SZ 53/13).OGH 8 Ob 225/98s, 18.03.1999
- Zur Beweislast im Prozess über eine actio negatioria.OGH 6 Ob 80/98b, 10.09.1998
- Zu einer Verschiebung der Beweislast kommt es dann, wenn der Kläger mangels genauer Kenntnis der Tatumstände ganz besondere, unverhältnismäßige Beweisschwierigkeiten hat, wogegen dem Beklagten diese Kenntnisse zur Verfügung stehen und es ihm daher nicht nur leicht möglich, sondern nach Treu und Glauben auch ohne weiteres zumutbar ist, die erforderlichen Aufklärungen zu geben. Der mangelnden Kenntnis des Klägers muss die Unzumutbarkeit der Offenbarung von Kenntnissen gleichgehalten werden.OGH 4 Ob 2365/96i, 17.12.1996
- In Detailfragen der Unterhaltsbemessung hat grundsätzlich der Unterhaltsschuldner die für seinen Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen ausreichend zu behaupten und zu beweisen.OGH 10 Ob 2416/96h, 13.12.1996
- Sind Tatfragen zu klären, die tief in die Sphäre einer Partei hineinführen, so gibt die Nähe zum Beweis den Ausschlag für die Zuteilung der Beweislast. Voraussetzung ist aber, dass derjenige, den die Beweislast nach der allgemeinen Regel trifft, seiner Beweispflicht in dem ihm zumutbaren Ausmaß nachkommt.OGH 4 Ob 1638/95, 10.10.1995
- Derjenige, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, hat auch die rechtsbegründenden Tatsachen (zu behaupten und) zu beweisen.OGH 1 Ob 28/93, 25.01.1994
- Dabei ist jedoch hilfsweise darauf Bedacht zu nehmen, dass die Beweislast letztlich wieder die Partei trifft, die den Beweis wegen ihrer "Nähe zum Beweis" leichter erbringen kann.OGH 9 ObA 213/93, 08.09.1993
- Der Versicherungsträger, der sich auf einen Rechtsmissbrauch des Versicherten beruft, muss diesen nach der auch in Sozialrechtssachen geltenden Grundregel beweisen.OGH 10 ObS 233/92, 30.03.1993
- Soweit nicht abweichende Regeln eingreifen, trägt der Anspruchsteller die Beweislast für alle rechtsbegründenden Tatsachen.OGH 1 Ob 28/92, 15.09.1992
- Auch in Verfahren, die vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht werden.OGH 1 Ob 597/91, 18.09.1991
- Hier: Der Kläger hat die Schadenshöhe zu beweisen, in einem Fall wie dem vorliegenden zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit; Schadenersatz bei Exekutionsvereitelung.OGH 7 Ob 578/88, 19.05.1988
- Wer sich darauf beruft, dass ein Recht nicht wirksam geworden oder beseitigt worden sei, muss die rechtshemmenden und rechtsvernichtenden Tatsachen beweisen.OGH 9 ObA 195/87, 27.01.1988
- Wer ein subjektives Recht geltend macht, trägt also die Beweislast für den (normalen) Entstehungstatbestand, nicht aber für das Fehlen anomaler Hinderungsgründe und erst recht nicht für den ungestörten Fortbestand des einmal entstandenen Rechtes.OGH 3 Ob 570/85, 12.06.1985
- Die Behauptungslast und Beweislast trifft denjenigen, der aus dem betreffenden Tatumstand für seinen Standpunkt etwas abzuleiten gedenkt.OGH 6 Ob 1505/85, 21.02.1985
- Hier: Voraussetzungen für Hemmung der Verjährung.OGH 8 Ob 87/83, 22.09.1983
- Allerdings ist im Falle eines Beweisnotstandes der Gegner verpflichtet, ihm zur Verfügung stehende Beweismittel dem Beweispflichtigen nicht vorzuenthalten. Hier: Sittenwidrigkeit.OGH 5 Ob 677/82, 14.09.1982
- Höhe des Kaufpreises.OGH 1 Ob 541/82, 21.04.1982
- Hier: Anspruchskürzung bei nicht ausreichender Versicherungssumme.OGH 7 Ob 7/82, 11.02.1982
- Hinsichtlich Verjährung.OGH 8 Ob 151/81, 15.10.1981
- Voraussetzungen für Verjährungseinrede des Beklagten.OGH 5 Ob 653/79, 28.08.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037797 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
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- OGH 1 Ob 24/26z, 08.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 4/26z, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 203/25s, 25.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 217/25p, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 107/25y, 22.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 54/25i, 05.08.2025, Fall aus Wien
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