OGH 9 ObA 52/26a
Worum es ging: Kann ich rechtliche Einwände erst in der Revision vorbringen?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wer in der Berufung keine Einwände gegen die rechtliche Beurteilung erhoben hat, kann das später nicht nachholen. In der Revision ist eine versäumte Rechtsrüge ausgeschlossen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 24.06.2026, 15 Ra 8/26b-74
Zitierte Paragrafen
ASVG § 333 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
21 Absätze, 2.417 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
01.09.2026
Geschäftszahl
9ObA52/26a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden, die Senatspräsidentin Mag. Korn und die Hofrätin Dr. Gusenleitner-Helm sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Elisabeth Schmied (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Birgit Riegler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L*, vertreten durch Mag. Manuel Dietrich, Rechtsanwalt in Hard, gegen die beklagte Partei S*, vertreten durch Dr. Herwig Mayrhofer, Rechtsanwalt in Dornbirn, wegen 15.550 EUR sA und Feststellung (Interesse: 5.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 24. Juni 2026, GZ 15 Ra 8/26b-74, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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